Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bezirksgerichte- und Bezirkshauptmannschaften-Archiv

Dieser Bestand stellt einen Sonderbestand des Landesregierungsarchivs dar. Dieses enthält das aus den Registraturen der Bezirkshauptmannschaften und der BezirksgerichteBezirksgerichte (BG) bilden die unterste Ebene der österreichischen Gerichtsbarkeit. Die 1850 geschaffenen Bezirksgerichte sind u.a. zuständig für die Führung des Grundbuchs. In der NS-Zeit wurden sie Amtsgerichte genannt. Allgemein zur Gerichtsorganisation in Österreich siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsorganisation_in_Österreich. ausgeschiedene und dem Landesarchiv übergebene Schriftgut seit 1922. Im Folgenden sind die für das Thema der Plattform relevanten Bestände angeführt.
Bezirksgerichte:
- Akten des BGBezirksgericht Eisenstadt (1921–1967)
- Akten des BG Neusiedl am See (Exekutionsakten 1933–1941, Indizes 1925–1942, andere Akten 1936–1978)
- Akten des BG Mattersburg (1922–1965)
- Akten des BG Oberpullendorf (1922–1973)
- Akten des BG Güssing (1922–1956)
- Akten des BG Jennersdorf (1922–1961)
Bezirkshauptmannschaften:
- Akten der BHBezirkshauptmannschaft Eisenstadt (ab 1922)
- Akten der BH Neusiedl am See (ab 1922)
- Akten der BH Mattersburg (ab 1922)
- Akten der BH Oberpullendorf (ab 1922)
- Akten der BH Oberwart (Indizes ab 1926, Aktenbestände ab 1945)
- Akten der BH Güssing (ab 1922)
- Akten der BH Jennersdorf (ab 1945)
Teile der Bestände der Bezirksgerichte und Bezirkshauptmannschaften können sich noch in den entsprechenden Behörden befinden.
Kartons von Interesse unter den Bezirkshauptmannschaften sind u.a.:
BH Eisenstadt:
- NS-Angelegenheiten, 1945–1958 und 1962 (11 Schuber)
BH Neusiedl am See:
- Polizeiakten, 1934–1939
- Heimatrechtsakten, 1922–1939
- Vereinsakten, 1938–1940
- Kultusakten, 1939
- Registrierungsakten, ab 1938
- Gewerbeakten, 1940
- Gruppe XI/N A Registrierungslisten (vgl. StGBl Nr. 18/1945) gem. VerbotsgesetzDas Verbotsgesetz (VG) (vgl. StGBl Nr. 13/1945) sprach u.a. das Verbot der NSDAP aus und stellte jedes Eintreten für die Ziele der NSDAP unter Strafe. (vgl. StGBl Nr. 13/1945 und BGBl Nr. 25/1947) und Meldeblätter der Gemeinden, Verzeichnisse der Nationalsozialisten nach Ortschaften geordnet, ab 1945 (22 Schuber)
- Gruppe XI/N B Fragebögen über Zugehörigkeit, 1946
- Gruppe XI/N C Registrierte NSDAP-Mitglieder (vgl. StGBl Nr. 18/1945), 1947–1948
- Gruppe XI/N D Entzogenes Vermögen (Erfassung der Vermögenswerte), 1956, 1957
- Gruppe XI/N W Besatzungskosten und Hausratsdarlehen, 1949–1958
- Gruppe XI/N F VermögensverfallDer Vermögensverfall bildete einen Teil der Strafbestimmungen des Kriegsverbrechergesetzes. Wurde ein Angeklagter für schuldig befunden, so verfiel im Regelfall sein gesamtes Vermögen an die Republik Österreich. (vgl. StGBl Nr. 177/1945)
- Gruppe XI 1 Lohnforderungen ehemaliger Nationalsozialisten für Arbeiten im Anhaltelager Neusiedl am See, 1952
- Gruppe XI 2 Illegale Zwangsarbeitslager, 1945–1946
BH Mattersburg:
- NSDAP-Akte Entregistrierung, nach Ortschaften geordnet, 1945
BH Oberpullendorf:
- NS-Angelegenheiten
- 13 Anmeldung entzogener Vermögen
BH Oberwart:
- NS-Registrierungslisten
- NS-Varia
BH Güssing:
- 1 G-Akte (Gewerbeangelegenheiten), 1936–1944
- 20 Erfassung deutscher Vermögenswerte
- 21 Vermögensentzugsmeldungen (RückstellungAls Rückstellung ist im strengen Wortsinn der österreichischen Gesetze die Zurückgabe von zwischen 1938 und 1945 entzogenen Vermögenswerten zu verstehen. (Rückstellungsgesetze))
- 22 NS-Angelegenheiten
BH Jennersdorf:
- 3 J-Akte (OpferfürsorgeDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung))
- 8 NS-Angelegenheiten (Registrierungsblätter), 1949
- 20 Erfassung der Vermögenswerte, 1946–1955
- 21 Vermögensentzugsmeldungen (Rückstellung), 1946–1954
- 22 NS-Angelegenheiten (EntnazifizierungAuf der Potsdamer Konferenz beschlossen die Alliierten (USA, Großbritannien, Frankreich, UdSSR) im Sommer 1945, dass die Gesellschaft, Kultur, Presse, Ökonomie, Jurisdiktion und Politik Österreichs und Deutschlands im Rahmen einer umfassenden Demokratisierung und Entmilitarisierung von allen Einflüssen des Nationalsozialismus gereinigt werden sollten. Von der Entnazifizierung betroffene Personen wurden in fünf Kategorien eingeteilt: 1. Hauptschuldige (Kriegsverbrecher), 2. Belastete (Aktivisten, Militaristen, Nutznießer), 3. Minderbelastete, 4. Mitläufer, 5. Entlastete. (Verbotsgesetz, Kriegsverbrechergesetz), Anhaltelager, Erlässe, Verbotsgesetz)

Standort:Burgenländisches Landesarchiv (BLA)
Provenienz:Burgenländische BGsBezirksgericht, Burgenländische BHsBezirkshauptmannschaft
Träger:Flachware/Original
Zeitraum: 1922–1994
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz/Sperrfrist
Details zur Benützungsbeschränkung:50-jährige Archivsperre

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):


Ansprechperson(en):