Opferfürsorge-Akten Oberösterreich
Der Bestand enthält nur jene Antragsakten nach dem OpferfürsorgegesetzDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) (vgl. BGBl Nr. 183/1947), die sich auf noch lebende Personen beziehen (ca. 150). Bereits abgeschlossene Akten wurden dem OÖLAOberösterreichisches Landesarchiv übergeben, an das auch die restlichen Akten noch gehen werden (vgl. Amt der Landesregierung seit 1945 / Opferfürsorge).
Standort: | Amt der Oberösterreichischen Landesregierung |
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Provenienz: | Amt der Oberösterreichischen Landesregierung: Direktion Soziales und Gesundheit / Abteilung Soziales |
Träger: | Flachware/Original |
Zeitraum: | 1945– |
Benützungsbeschränkungen: | Datenschutz |
Details zur Benützungsbeschränkung: | Einsichtnahme nur bei einem familiären Naheverhältnis zur betreffenden Person. Einsichtnahme für wissenschaftliche Zwecke nach Antrag beim Präsidium. |