Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Opferfürsorge-Akten Oberösterreich

Der Bestand enthält nur jene Antragsakten nach dem OpferfürsorgegesetzDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) (vgl. BGBl Nr. 183/1947), die sich auf noch lebende Personen beziehen (ca. 150). Bereits abgeschlossene Akten wurden dem OÖLAOberösterreichisches Landesarchiv übergeben, an das auch die restlichen Akten noch gehen werden (vgl. Amt der Landesregierung seit 1945 / Opferfürsorge).

Standort:Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Provenienz:Amt der Oberösterreichischen Landesregierung: Direktion Soziales und Gesundheit / Abteilung Soziales
Träger:Flachware/Original
Zeitraum: 1945–
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz
Details zur Benützungsbeschränkung:Einsichtnahme nur bei einem familiären Naheverhältnis zur betreffenden Person. Einsichtnahme für wissenschaftliche Zwecke nach Antrag beim Präsidium.

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):