Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Opferfürsorge-Akten Steiermark

Der Bestand enthält nur jene Antragsakten nach dem OpferfürsorgegesetzDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) (vgl. BGBl Nr. 183/1947), die sich auf noch lebende Personen beziehen. Die Akten bereits verstorbener Antragsteller wurden dem StLASteiermärkisches Landesarchiv übergeben (vgl. Opferfürsorge 1945–1965).

Standort:Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Provenienz:Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Träger:Flachware/Original
Zeitraum: 1945–
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):