Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Klagenfurt, Landesgericht, Rückstellungskommission (1947–1971)

Der Bestand enthält am Landesgericht Klagenfurt angestrebte Rückstellungsverfahren nach dem 3. RückstellungsgesetzDas 3. Rückstellungsgesetz (3. RStG) (vgl. BGBl Nr. 54/1947), das wohl das wichtigste der sieben österreichischen Rückstellungsgesetze ist, betraf entzogenes Vermögen, das sich in privater Hand befand. Die Anmeldung von entzogenem Vermögen musste bei den Rückstellungskommissionen erfolgen. Die Rückstellung wurde, anders als im 1. Rückstellungsgesetz und im 2. Rückstellungsgesetz, im Wege von zivilgerichtlichen Verfahren abgewickelt (1. Instanz: Rückstellungskommissionen bei den Landesgerichten, 2. Instanz: Rückstellungsoberkommissionen bei den Oberlandesgerichten, 3. Instanz: Oberste Rückstellungskommission beim OGH). (1.687 Anträge). Zur gesetzlichen Grundlage vgl. BGBl Nr. 54/1947. Ca. 20 Prozent der Anträge wurden von Kärntner Slowenen eingebracht. 4,5 Prozent beziehen sich auf Regressansprüche von Kanaltaler Umsiedlern, die während der NS-Zeit LiegenschaftenEine Liegenschaft kann aus mehreren Grundstücken bestehen, sie kann bebaut oder unbebaut sein, sie ist im Grundbuch unter einer Einlagezahl verzeichnet. erworben hatten, die auf Basis des 3. RückstellungsgesetzesDas 3. Rückstellungsgesetz (3. RStG) (vgl. BGBl Nr. 54/1947), das wohl das wichtigste der sieben österreichischen Rückstellungsgesetze ist, betraf entzogenes Vermögen, das sich in privater Hand befand. Die Anmeldung von entzogenem Vermögen musste bei den Rückstellungskommissionen erfolgen. Die Rückstellung wurde, anders als im 1. Rückstellungsgesetz und im 2. Rückstellungsgesetz, im Wege von zivilgerichtlichen Verfahren abgewickelt (1. Instanz: Rückstellungskommissionen bei den Landesgerichten, 2. Instanz: Rückstellungsoberkommissionen bei den Oberlandesgerichten, 3. Instanz: Oberste Rückstellungskommission beim OGH). wieder den ehemaligen slowenischen Besitzern rückgestellt worden waren. Wegen der engen inhaltlichen Verknüpfung wurden gelegentlich der Rückstellungsantrag und die Akten des Verfahrens des ehemals "ausgesiedelten" Kärntner Slowenen im Akt des Regress einfordernden Kanaltaler Umsiedlers eingelegt.
9 Prozent der Anträge betreffen arisiertes VermögenArisierung ist jede Art des Entzugs von Vermögen von Personen, die im Sinne der Nürnberger (Rasse-)Gesetze als Juden galten. Arisierungen verliefen sowohl in (auch den NS-Gesetzen zuwider laufender) "wilder" als auch in (den NS-Gesetzen entsprechender) pseudo-legaler Form.. Weitere große Antragstellergruppen bilden kirchliche Einrichtungen und Personen, die im Zuge von Großbauprojekten des Reichs (Flughafen Annabichl, Kaserne Tessendorf, Truppenübungsplatz bei Villach, Plöckenstraße, SSSchutzstaffel Kaserne Waltendorf und diverse Siedlungsprojekte für die Kanaltaler Umsiedler) enteignet worden waren. Verfahren, die von entschädigungslos enteigneten Kärntner Slowenen angestrebt wurden, enthalten zum Teil auch die sogenannten Niederschriften der Hofbegehungskommissionen (mit Angaben zu den erlittenen materiellen Schäden am Hof) sowie ursprünglich bei der FLDFinanzlandesdirektion eingereichte Rückstellungsforderungen. Neben dem Ablauf der Rückstellungsverfahren enthält der Bestand viele Informationen zu Verfolgung und Enteignung während der NS-Zeit.

https://landesarchiv.ktn.gv.at/klais/objekt.jsp?id=25351

Standort:Kärntner Landesarchiv (KLA)
Provenienz:LGLandesgericht Klagenfurt, RückstellungskommissionRückstellungskommissionen (RK) waren in 1. Instanz zuständig für die Vollziehung des 3. Rückstellungsgesetzes (vgl. BGBl Nr. 54/1947). Das Gesetz regelte die Ansprüche auf entzogenes Vermögen, das sich in privater Hand befand. Nach diesem 3. Rückstellungsgesetz wurde der zahlenmäßig größte Anteil der Rückstellungsverfahren durchgeführt.
Träger:Flachware/Original
Umfang:3 Handschriften, 69 Kartons
Zeitraum: 1947–1969
Ordnung:numerisch
chronologisch
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):