Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Klagenfurt, Bezirkshauptmannschaft

Der Bestand enthält im Wesentlichen Akten und Handschriften des 20. Jahrhunderts bis 1959, Akten zum Schulwesen reichen bis 1997. Die Laufzeit der Protokolle und Register umfasst die Zeit von 1906 bis 1959. Unter den Handschriften befinden sich die Protokolle und Indizes, u.a. auch diverse Personenregister (1933–1939), Strafprotokolle, KFZ-Zulassungen, Schiffsregister (1937–1943), das Präsidialprotokoll Gemeinde (1938–1945), aber auch das Sonderdisziplinarprotokoll EntnazifizierungAuf der Potsdamer Konferenz beschlossen die Alliierten (USA, Großbritannien, Frankreich, UdSSR) im Sommer 1945, dass die Gesellschaft, Kultur, Presse, Ökonomie, Jurisdiktion und Politik Österreichs und Deutschlands im Rahmen einer umfassenden Demokratisierung und Entmilitarisierung von allen Einflüssen des Nationalsozialismus gereinigt werden sollten. Von der Entnazifizierung betroffene Personen wurden in fünf Kategorien eingeteilt: 1. Hauptschuldige (Kriegsverbrecher), 2. Belastete (Aktivisten, Militaristen, Nutznießer), 3. Minderbelastete, 4. Mitläufer, 5. Entlastete. (Verbotsgesetz, Kriegsverbrechergesetz) (1946ff) und das Protokoll Allgemeine NS-Registrierung (1947–1957) (vgl. StGBl Nr. 18/1945 und BGBl Nr. 25/1947). Im Bestand findet man die Präsidialakten, Akten zum Kraftfahrwesen (1931–1942), zum Personenstandswesen und zu Kultussachen (1933–1948), zu den Themen Gewerbe (1933–1948), Behelfsheime und Baracken, Politische Verwaltungsstrafen (1933–1939), Vereinswesen (1933–1940 und ab 1947), Varia (1933–1948), Heimatrecht, Ein- und Ausbürgerungen (1933–1948) und Grundverkehr (1939–1948). Staatsbürgerschaftsmaterien liegen ab 1949 vor, es gibt Akten zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft und zu Wiedereinbürgerungen (1946–1949), Akten der Staatspolizei (ab 1949), der Sicherheitsdirektion (ab 1945) sowie Akten betreffend Deutsches EigentumGemäß einem Beschluss der Potsdamer Konferenz vom 1.8.1945 konnten die Besatzungsmächte das in ihren Zonen befindliche Eigentum des ehemaligen Deutschen Reichs oder deutscher Staatsbürger beanspruchen. Während die Westmächte dieses sogenannte Deutsche Eigentum der Republik Österreich überließen, nahm die Sowjetunion es voll in Anspruch. Das betraf nicht nur die gesamte Erdölindustrie und die Donaudampfschifffahrtsgesellschaft, sondern auch 10% der Industriekapazität, mehr als 150.000 ha Grundbesitz sowie Gewerbe- und Handelsbetriebe. In Österreich wurde die Frage des Deutschen Eigentums erst 1955 mit dem Staatsvertrag von Wien geregelt. (1946f) und Akten der Vermögenssicherung und Vermögensverwaltung (1947–1950) etc.

https://landesarchiv.ktn.gv.at/klais/objekt.jsp?id=25346

Standort:Kärntner Landesarchiv (KLA)
Provenienz:BHBezirkshauptmannschaft Klagenfurt
Träger:Flachware/Original
Umfang:944 Kartons, 314 Handschriften
Angaben zur Vollständigkeit:Akten mit langfristigem rechtlichen Charakter und zeitgeschichtlich wichtiges Material wurden im KLA nicht skartiert, häufig wurden jedoch Bestände schon lückenhaft übernommen. Akten der Jahre 1950 bis 1959 wurden erheblich skartiert, auch hier jedoch v.a. Massenakten ohne langfristig rechtlichen Charakter.
Zeitraum: 1891–1997
Details zur Ordnung:Ordnung nach verschiedenen Kanzleiordnungen, lediglich einige Sonderaktenreihen wie z.B. die Akten der NS-Registrierung wurden zu Spezialmaterien zusammengeführt.
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz/Sperrfrist
Details zur Benützungsbeschränkung:Akten, die jünger als 40 bzw. 30 Jahre sind, unterliegen einer Sperrfrist.

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):