Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Feldkirchen, Bezirkshauptmannschaft

Der Bestand enthält umfangreiche Protokollreihen und Indizes, die von 1903 bis 1950/1952 reichen. Von den Materien sind Gewerbe und Bauangelegenheiten ebenfalls durchgehend bis 1950 erhalten. Außerdem gibt es Akten zur Zuerkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft nach 1945, Einbürgerungsakten (1939–1946), Ausbürgerungsakten (1934/1935), Akten zur EntnazifizierungAuf der Potsdamer Konferenz beschlossen die Alliierten (USA, Großbritannien, Frankreich, UdSSR) im Sommer 1945, dass die Gesellschaft, Kultur, Presse, Ökonomie, Jurisdiktion und Politik Österreichs und Deutschlands im Rahmen einer umfassenden Demokratisierung und Entmilitarisierung von allen Einflüssen des Nationalsozialismus gereinigt werden sollten. Von der Entnazifizierung betroffene Personen wurden in fünf Kategorien eingeteilt: 1. Hauptschuldige (Kriegsverbrecher), 2. Belastete (Aktivisten, Militaristen, Nutznießer), 3. Minderbelastete, 4. Mitläufer, 5. Entlastete. (Verbotsgesetz, Kriegsverbrechergesetz) (vgl. StGBl Nr. 13/1945), "Ausländerakten", Sichtvermerke (bis 1939), Alte Vereinsakten (1909–1976), Vereinsakten und Vereinsverodnungen (1949–1968).

https://landesarchiv.ktn.gv.at/klais/objekt.jsp?id=25197

Standort:Kärntner Landesarchiv (KLA)
Provenienz:BHBezirkshauptmannschaft Feldkirchen
Träger:Flachware/Original
Umfang:136 Handschriften, 217 Kartons
Zeitraum: 1903–2006
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz
Details zur Benützungsbeschränkung:Sensible personenbezogene Akten, nicht jedoch Entnazifizierungsakten, unterliegen dem Datenschutzgesetz. Akten, die jünger als 40 bzw. 30 Jahre sind, unterliegen der allgemeinen Archivsperre.

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