Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Akten zur Beschlagnahme und zur Rückstellung des Rabbinerhauses und des Besitzes von Harry Weil

Der Bestand stammt aus den Jahren 1938 bis 1949 und umfasst 13 Seiten:
- Brief der Gemeinde Hohenems an die Landeshauptmannschaft Vorarlberg v. 11.11.1938
- Brief der Gemeinde Hohenems an die IKGIsraelitische Kultusgemeinde v. 28.11.1938 und Brief der Gemeinde Hohenems an die IKG v. 10.12.1938
- Brief an die RückstellungskommissionRückstellungskommissionen (RK) waren in 1. Instanz zuständig für die Vollziehung des 3. Rückstellungsgesetzes (vgl. BGBl Nr. 54/1947). Das Gesetz regelte die Ansprüche auf entzogenes Vermögen, das sich in privater Hand befand. Nach diesem 3. Rückstellungsgesetz wurde der zahlenmäßig größte Anteil der Rückstellungsverfahren durchgeführt. Feldkirch v. 30.6.1949 und Stellungnahme der Gemeinde Hohenems
- Brief der IKG Innsbruck an die Gemeinde Hohenems v. 20.6.1949, Typoskript

Standort:Jüdisches Museum Hohenems
Provenienz:Gemeindeamt Hohenems
Träger:Flachware/Original
Umfang:1 Akt
Zeitraum: 1938–1949
Ordnung:chronologisch

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):


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