Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Soziales, Arbeit, Gesundheit und Sport / Bundesministerium für Soziale Verwaltung (1945–1996), Präsidium, Allgemeine Reihe

Der Bestand umfasst die allgemeine Aktenreihe des Präsidiums des Bundesministeriums für soziale Verwaltung und berührt folgende Themen:
- NationalsozialistengesetzDas Nationalsozialistengesetz (vgl. BGBl Nr. 25/1947) novellierte das Verbotsgesetz aus dem Jahr 1945 (vgl. BGBl Nr. 13/1945). Das Gesetz führte innerhalb der Gruppe der registrierungspflichtigen Personen eine Unterscheidung zwischen minderbelasteten und belasteten ein. (vgl. BGBl Nr. 25/1947)
- Beamten Entschädigungsgesetz (vgl. BGBl Nr. 181/1952)
- Beamten-Ãœberleitungsgesetz (vgl. BGBl Nr. 130/1946)
- Personelle Liquidierung der Dienststellen des Deutschen Reiches
- Angelegenheiten der Vermögenssicherung (Deutsches EigentumGemäß einem Beschluss der Potsdamer Konferenz vom 1.8.1945 konnten die Besatzungsmächte das in ihren Zonen befindliche Eigentum des ehemaligen Deutschen Reichs oder deutscher Staatsbürger beanspruchen. Während die Westmächte dieses sogenannte Deutsche Eigentum der Republik Österreich überließen, nahm die Sowjetunion es voll in Anspruch. Das betraf nicht nur die gesamte Erdölindustrie und die Donaudampfschifffahrtsgesellschaft, sondern auch 10% der Industriekapazität, mehr als 150.000 ha Grundbesitz sowie Gewerbe- und Handelsbetriebe. In Österreich wurde die Frage des Deutschen Eigentums erst 1955 mit dem Staatsvertrag von Wien geregelt., öffentliche Verwaltung (vgl. BGBl Nr. 157/1946), RückstellungAls Rückstellung ist im strengen Wortsinn der österreichischen Gesetze die Zurückgabe von zwischen 1938 und 1945 entzogenen Vermögenswerten zu verstehen. (Rückstellungsgesetze) und RückgabeAls Rückgabe ist im strengen Wortsinn der österreichischen Gesetze die Zurückgabe von zwischen 1933 und 1938 entzogenen Vermögenswerten zu verstehen. (Ständestaat, 1. Rückgabegesetz, 2. Rückgabegesetz, 3. Rückgabegesetz) von Vermögen)
Der Archivbestand "Präsidium" umfasst 593 Kartons. Der Zugang erfolgt über ein Aufstellungsverzeichnis (zwei Mappen) und die darin enthaltenen Stichwortverzeichnisse. Nach Einführung des Aktenplans 1969 wurden in der Sektion I auch die Vorakten nach den neuen Grundzahlen abgelegt. Es kam dabei zu einer Strukturierung von vier großen Gruppen:
- Allgemeine Angelegenheiten, Aktenplanzahlen 1–386
- Innere Organisation der Zentralstelle sowie der Dienstbehörden und -stellen, Aktenplanzahlen 400–500
- Allgemeine Personal- und Dienstrechtsangelegenheiten, Aktenplanzahlen 600–800
- Budget, Aktenplanzahlen 900–960
Es handelt sich hier um Aktenkonvolute, die den Geschäftsanfall und -vorgang über mehrere Jahre dokumentieren. Ab dem Jahr 1964 wurden die Aktenplanzahlen verändert. Anstatt der bisherigen dreistelligen Aktenplanzahlen, wurden nun fünfstellige Zahlen verwendet. Die vormalige Aktenplanzahl Nr. 68 ist nun ab 1964 die Aktenplanzahl Nr. 10.068.

http://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5414

Standort:Österreichisches Staatsarchiv (ÖStA) / Archiv der Republik (AdR)
Provenienz:Staatsamt für soziale Verwaltung 1945, BMBundesministerium, Bundesminister/in für soziale Verwaltung, Sektion I (Präsidium)
Das Schriftgut der Präsidialsektion des BM für soziale Verwaltung wurde 1990 und 1995 vom BM für Arbeit und Soziales dem ÖStA/AdR übergeben.
Träger:Flachware/Original
Umfang:593 Kartons
Zeitraum: 1945–1963
Details zur Ordnung:Ordnung nach Materien

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):


Ansprechperson(en):