Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Wirtschaftsarchive / Betriebsarchiv VÖEST-Alpine Montan

Das Betriebsarchiv der Alpine-Montan Gesellschaft besteht aus Geschäftsbüchern, Akten, Bild- und Tonträgern, Karten und Plänen sowie Büchern und Broschüren, und ist auch nach diesen Gesichtspunkten geordnet. Der mit Abstand größte Teil ist der Aktenbestand, der in sich wieder unterteilt ist, und zwar in Materialien der Zentrale, denjenigen nach Werken bzw. Orten hinterlegten, den Originalen der Haupt- und Generalversammlungen, den Sitzungsprotokollen des Verwaltungsrates, diversen Rundschreiben, Verträgen, sowie den Jahreskostenrechnungen.
Der Bestand enthält u.a.
- Akten zur DAFDeutsche Arbeitsfront & NSDAPNationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, zum ReichsarbeitsdienstDer Reichsarbeitsdienst (RAD) wurde 1935 im Deutschen Reich eingeführt. Dem Reichsinnenministerium angegliedert und ursprünglich eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit, war der RAD – indem er Jugendliche in Arbeitslager zusammenfasste und militärisch ausbildete – bald auch Instrument der nationalsozialistischen Erziehungsarbeit. Seine Ableistung war Pflicht., zu den Themen UK-StellungenUK-gestellte (unabkömmlich-gestellte) Personen waren im Deutschen Reich vom Kriegsdienst befreit., Notdienstverpflichtungen, Einberufungen, diversen Kriegsmaßnahmen
- Erwerbungen, Grunderwerb
- Vorstandsbeschlüsse
Nach dem Einmarsch der deutschen Truppen gründete die Reichswerke AG für Erzbergbau und Eisenhütten Hermann Göring in Berlin eine Tochtergesellschaft in Linz und übernahm gleichzeitig 13 Prozent der Aktien an der Alpine Montan. 1939 wurde dann die Reichswerke-Tochter mit der Alpine Montan zur Alpine Montanbetriebe AG Hermann Göring verschmolzen. Nach dem Kriegsende 1945 beschlagnahmten die Siegermächte aufgrund der Potsdamer BeschlüsseIm Zuge der Potsdamer Konferenz kam es zum Abkommen der Alliierten v. 2.8.1945 über Deutschland und seine Stellung in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg. das Werk als deutsches EigentumGemäß einem Beschluss der Potsdamer Konferenz vom 1.8.1945 konnten die Besatzungsmächte das in ihren Zonen befindliche Eigentum des ehemaligen Deutschen Reichs oder deutscher Staatsbürger beanspruchen. Während die Westmächte dieses sogenannte Deutsche Eigentum der Republik Österreich überließen, nahm die Sowjetunion es voll in Anspruch. Das betraf nicht nur die gesamte Erdölindustrie und die Donaudampfschifffahrtsgesellschaft, sondern auch 10% der Industriekapazität, mehr als 150.000 ha Grundbesitz sowie Gewerbe- und Handelsbetriebe. In Österreich wurde die Frage des Deutschen Eigentums erst 1955 mit dem Staatsvertrag von Wien geregelt. in Österreich. Durch ein Dekret der amerikanischen Militärregierung vom Juni 1945 wurde der in Oberösterreich gelegene Teil der ehemaligen Reichswerke Hermann Göring als Vereinigte Österreichische Eisen- und Stahlwerke (VÖEST) unter amerikanische Verwaltung gestellt. Die in der sowjetischen Besatzungszone liegenden Teile des Unternehmens kamen bis zur Staatsvertragsunterzeichnung 1955 unter die sowjetische USIA-Verwaltung. Im Jahr 1946 beschloss der österreichische Nationalrat die Überführung wichtiger Schlüsselindustrien in das Eigentum der Republik Österreich und die amerikanische und britische Besatzungsmacht übergab die in ihren Zonen gelegenen Betriebe des Deutschen EigentumsGemäß einem Beschluss der Potsdamer Konferenz vom 1.8.1945 konnten die Besatzungsmächte das in ihren Zonen befindliche Eigentum des ehemaligen Deutschen Reichs oder deutscher Staatsbürger beanspruchen. Während die Westmächte dieses sogenannte Deutsche Eigentum der Republik Österreich überließen, nahm die Sowjetunion es voll in Anspruch. Das betraf nicht nur die gesamte Erdölindustrie und die Donaudampfschifffahrtsgesellschaft, sondern auch 10% der Industriekapazität, mehr als 150.000 ha Grundbesitz sowie Gewerbe- und Handelsbetriebe. In Österreich wurde die Frage des Deutschen Eigentums erst 1955 mit dem Staatsvertrag von Wien geregelt. der Österreichischen Bundesregierung zur treuhändigen Verwaltung. Mit dem Verstaatlichungsgesetz v. 26.7.1946 (BGBlBundesgesetzblatt Nr. 168/1946) traten die Anteilsrechte in das Eigentum der Republik über, während die handelsrechtliche Konstruktion als AG oder http://Ges.m.b.H. aufrecht erhalten wurde. Sowohl die VÖEST als auch die Alpine stand bis 1959 unter öffentlicher Verwaltung (vgl. BGBl Nr. 157/1946).

http://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5710

Standort:Österreichisches Staatsarchiv (ÖStA) / Archiv der Republik (AdR)
Provenienz:Österreichische Alpine Montan Gesellschaft:
Innerberger Hauptgewerkschaft 1870–1881, Österreichisch-Alpine Montangesellschaft 1881–1938, Reichswerke AG, Alpine Montanbetriebe, Hermann Göring 1939–1945, Österreichisch-Alpine Montangesellschaft 1945–1973, VOEST-Alpine AG 1973–1988, VOEST Alpine Stahl AG 1989–1995
Träger:Flachware/Original
Umfang:376 Kartons
Zeitraum: 1871–1995

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):


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