Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Finanzen / Bundesministerium für Finanzen [Abt. 35 (Abt. 17B/Abt. I.8)]

Die Abteilung 35 befasste sich mit "Angelegenheiten der öffentlichen VerwaltungDie öffentliche Verwaltung ist die Zwangsverwaltung eines Betriebs nach 1945 (vgl. StGBl Nr. 9/1945). und der öffentlichen Aufsicht sowie der der Österreichischen Bundesregierung treuhändig übergebenen Unternehmungen uns sonstigen Vermögenschaften" (zur öffentlichen Verwaltung siehe: BGBl Nr. 157/1946). Verschiedene Abteilungen, die für die Bestellung der öffentlichen Verwalter, die Kontrolle der öffentlichen Verwalter, die Angelegenheiten der durch Gesetz oder Verwaltungsakt entzogenen Vermögenschaften (vgl. BGBl Nr. 156/1946), die Angelegenheiten der durch Privatrechtsgeschäfte entzogenen Vermögenschaften (vgl. BGBl Nr. 54/1947), die Angelegenheiten des Deutschen EigentumsGemäß einem Beschluss der Potsdamer Konferenz vom 1.8.1945 konnten die Besatzungsmächte das in ihren Zonen befindliche Eigentum des ehemaligen Deutschen Reichs oder deutscher Staatsbürger beanspruchen. Während die Westmächte dieses sogenannte Deutsche Eigentum der Republik Österreich überließen, nahm die Sowjetunion es voll in Anspruch. Das betraf nicht nur die gesamte Erdölindustrie und die Donaudampfschifffahrtsgesellschaft, sondern auch 10% der Industriekapazität, mehr als 150.000 ha Grundbesitz sowie Gewerbe- und Handelsbetriebe. In Österreich wurde die Frage des Deutschen Eigentums erst 1955 mit dem Staatsvertrag von Wien geregelt. zuständig waren, wurden schließlich 1951 unter dem Namen Abteilung 35 zusammengelegt. Dazu kam ab 1965 die Abteilung 17 b (Durchführung des Verwaltergesetztes und Angelegenheit der durch Art. 22 Staatsvertrag (vgl. BGBl Nr. 152/1955) betroffenen Vermögenschaften).
Vgl. Peter Böhmer: Die Bundesministerien für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung und für Finanzen, S. 141–144.
Die Akten beziehen sich in der Regel auf Firmen oder LiegenschaftenEine Liegenschaft kann aus mehreren Grundstücken bestehen, sie kann bebaut oder unbebaut sein, sie ist im Grundbuch unter einer Einlagezahl verzeichnet., die öffentlich verwaltet wurden. Sie enthalten häufig sehr gute Informationen zu
- den Firmen bzw. öffentlich verwalteten Liegenschaften (Wirtschaftsdaten, Bilanzen, Rechnungsabschlüsse, Berichte von Buchprüfungsfirmen),
- den Eigentümern (vor und nach dem Vermögensentzug), im Falle von Aktiengesellschaften sind meist Aufstellungen der Aktionäre enthalten,
- Öffentlichen Verwaltern (Lebensläufe).

Der Bestand enthält jedoch außerdem Akten
- zu den USIA-Betrieben
- zum Deutschen Eigentum

Literatur:
Peter Böhmer: Wer konnte, griff zu. "Arisierte" Güter und NS-Vermögen im Krauland-Ministerium (1945-1949). Mit einem Beitrag von Gerhard Jagschitz
Peter Böhmer: Die Bundesministerien für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung und für Finanzen
(letztere Publikation online zugänglich unter: https://http://hiko.univie.ac.at).

http://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5763

Standort:Österreichisches Staatsarchiv (ÖStA) / Archiv der Republik (AdR)
Provenienz:BMBundesministerium, Bundesminister/in für Finanzen/Abteilung 35 (zuständig für die öffentliche Verwaltung von entzogenem Vermögen)
Verschiedene Abteilungen, die für die Bestellung der öffentlichen Verwalter, die Kontrolle der öffentlichen Verwalter, die Angelegenheiten der durch Gesetz oder Verwaltungsakt entzogenen Vermögenschaften, die Angelegenheiten der durch Privatrechtsgeschäfte entzogenen Vermögenschaften, die Angelegenheiten des Deutschen EigentumsGemäß einem Beschluss der Potsdamer Konferenz vom 1.8.1945 konnten die Besatzungsmächte das in ihren Zonen befindliche Eigentum des ehemaligen Deutschen Reichs oder deutscher Staatsbürger beanspruchen. Während die Westmächte dieses sogenannte Deutsche Eigentum der Republik Österreich überließen, nahm die Sowjetunion es voll in Anspruch. Das betraf nicht nur die gesamte Erdölindustrie und die Donaudampfschifffahrtsgesellschaft, sondern auch 10% der Industriekapazität, mehr als 150.000 ha Grundbesitz sowie Gewerbe- und Handelsbetriebe. In Österreich wurde die Frage des Deutschen Eigentums erst 1955 mit dem Staatsvertrag von Wien geregelt. zuständig waren, wurden schließlich 1951 unter dem Namen Abteilung 35 zusammengelegt. Dazu kam ab 1965 die Abteilung 17 b (Durchführung des Verwaltergesetztes und Angelegenheit der durch Art. 22 Staatsvertrag betroffenen Vermögenschaften).
Zur Provenienz vgl. Böhmer, Die Bundesministerien, S. 141–144.
Träger:Flachware/Original
Umfang:462 Kartons Abt. 35, 252 Kartons Abt. 17B, 28 Kartons Abt. I.8
Zeitraum: 1945–1978
Ordnung:numerisch

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