Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland
Der Bestand umfasst:
- Personenakten zu Vermögensentziehung und RückstellungAls Rückstellung ist im strengen Wortsinn der österreichischen Gesetze die Zurückgabe von zwischen 1938 und 1945 entzogenen Vermögenswerten zu verstehen. (Rückstellungsgesetze) nach dem 1. und 2. RückstellungsgesetzDas 2. Rückstellungsgesetz (2. RStG) (vgl. BGBl Nr. 53/1947) diente der Rückstellung von Vermögen, das z.B. durch das Verbotsgesetz oder durch das Kriegsverbrechergesetz an die Republik verfallen und daher in öffentlicher Hand war, an seine ursprünglichen Eigentümer. Wie schon zuvor im 1. Rückstellungsgesetz wurde auch hier das Verfahren als Verwaltungsverfahren durchgeführt. (vgl. BGBl Nr. 156/1946 und BGBl Nr. 53/1947)
- Deportationslisten
- Aktenordner (ca. 200) über die FLD-Wien als Rückstellungsbehörde (hier mit Materien aufgelistet: Peter Böhmer: Die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und das Burgenland, S. 242–244)
Der Bestand enthält sehr detaillierte Dokumentationen zu den Vermögenschaften (z.B. detaillierte Aufstellungen von Kunstwerken im Falle entzogener Sammlungen, genaue Beschreibungen von Landgütern, die während der NS-Zeit entzogen und etwa den Bundesforsten oder dem Eigentum der Gemeinde Wien eingegliedert worden waren), weiters die Schriftsätze und Bescheide zu den Rückstellungsverfahren.
http://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5779
Standort: | Österreichisches Staatsarchiv (ÖStA) / Archiv der Republik (AdR) |
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Provenienz: | FLDFinanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland Der Bestand wurde zwischen 2000 und 2005 von der FLD Wien, Wollzeile, in das ÖStAÖsterreichisches Staatsarchiv gebracht. |
Träger: | Flachware/Original |
Umfang: | 1.649 Faszikel |
Zeitraum: | 1945–1947 |
Ordnung: | numerisch |