Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien / 2RKJ – Rückstellungskommission

Der Bestand enthält (allerdings nur ganz wenige) Akten der RückstellungskommissionRückstellungskommissionen (RK) waren in 1. Instanz zuständig für die Vollziehung des 3. Rückstellungsgesetzes (vgl. BGBl Nr. 54/1947). Das Gesetz regelte die Ansprüche auf entzogenes Vermögen, das sich in privater Hand befand. Nach diesem 3. Rückstellungsgesetz wurde der zahlenmäßig größte Anteil der Rückstellungsverfahren durchgeführt. nach dem 5. RückstellungsgesetzDas 5. Rückstellungsgesetz (5. RStG) (vgl. BGBl Nr. 164/1949) regelte die Rückstellungsansprüche von juristischen Personen wie Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung und basierte auf dem 3. Rückstellungsgesetz. (Juristische Personen), und zwar Rückforderungen an protokollierte Firmen. Zur gesetzlichen Grundlage vgl. BGBl Nr. 164/1949.

https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Ser+++++00008686ma8Invent

Standort:Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA)
Provenienz:LGLandesgericht für Zivilrechtssachen Wien
Träger:Flachware/Original
Angaben zur Vollständigkeit:Bestand teilweise skartiert
Zeitraum: 1956
Ordnung:chronologisch
Details zur Ordnung:Ordnung nach Jahren, innerhalb dieser nach Aktenzahlen
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz
Details zur Benützungsbeschränkung:Es gilt eine erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten. Einsichtsrechte für Betroffene

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):