Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP): Gaupersonalamt: Hauptstelle Ahnennachweis "Gausippenamt" (früher: Amt für Sippenforschung) / Unterlagen über das Amt für Sippenforschung (Gausippenamt)

Der Bestand enthält Rechnungsbelege, Verrechnungslisten, Abrechnungen großen Abstammungsnachweise, Bilanzen, Personalunterlagen über Mitarbeiter, (darunter auch ehrenamtliche), Organisatorisches, Drucksorten betreffend Personalveränderungen, Tätigkeitsberichte, Korrespondenzen betreffend die Ansuchen um Abstammungsurkundenbeschaffung, Anfragen, allgemeine Unterlagen über den kleinen Abstammungsnachweis, Anfechtung von in Rechtskraft erwachsenen Gerichtsurteilen in Abstammungsprozessen, Niederschriften von Sitzungen über "Asoziale", Korrespondenzen mit der Reichsstelle für Sippenforschung in Berlin, Rundschreiben, "Mischlingsmeldungen", Bescheide.
Die Serie enthält insgesamt 51 Verzeichnungseinheiten (zu deren jeweiliger Thematik siehe die Kurzangaben in WAISWiener Archivinformationssystem).

https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Ser+++++00009101ma8Invent

Standort:Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA)
Provenienz:Gaupersonalamt der NSDAPNationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei
Träger:Flachware/Original
Zeitraum: 1938–1945
Ordnung:ungeordnet
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz
Details zur Benützungsbeschränkung:Es gilt eine erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten. Einsichtsrechte für Betroffene
Anmerkungen:Der Bestand ist teilverfilmt: Bestandteile, die sich auf Juden im Sinne der Nürnberger GesetzeAls Nürnberger Gesetze werden zwei Gesetze bezeichnet, die auf dem 7. Reichsparteitag der NSDAP verabschiedet wurden und als zentrale juristische Bausteine der antisemitischen Ideologie des NS-Systems gelten: das Reichsbürgergesetz und das sogenannte Blutschutzgesetz. Das Reichsbürgergesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146) führte eine Unterscheidung zwischen Staatsangehörigen und Reichsbürgern ein. Reichsbürger konnten nur Staatsangehörige "deutschen oder artverwandten Blutes" sein. In der 1. Ausführungsverordnung zum Gesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1333f) wurde definiert, wer im NS-Staat als Jude zu gelten hatte. Das Blutschutzgesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146f) verbot u.a. die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden. In Österreich wurden die Nürnberger Gesetze am 20.5.1938 in Kraft gesetzt (vgl. GBlÖ Nr. 150/1938). (vgl. RGBl I 1938, S. 594f) beziehen, wurden von Yad VashemYad Vashem - The World Holocaust Remembrance Center ist eine Erinnerungs- und Forschungsstätte zur Geschichte des Holocaust. Die in Jerusalem angesiedelte Einrichtung verfügt über ein umfangreiches Archiv, siehe: http://www.yadvashem.org/. verfilmt: vgl. Mikrofilm-Signatur: 3.3.17.FA3032.

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):