Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

M.Abt. 212 / Dentisten

Die Kartei umfasst Dentisten der Geburtsjahrgänge zwischen den 1870er- und 1920er-Jahren, die ihre Tätigkeit frühestens ab 1900, überwiegend aber in den 1920er- und 1930er-Jahren, aufnahmen und zum Teil nach erneuter Meldung im Jahr 1945 ihren Beruf weiter ausübten.
Der formale Aufbau der Karteikarten lässt sich folgendermaßen beschreiben: Die vorderseitig aufgenommenen Daten umfassen: Name, Geburtsdatum und -ort, Familienstand (eventuell Name des Ehepartners sowie Anzahl und Geburtsjahre der Kinder), Wohnort und Staatsangehörigkeit. Auch Reifeprüfungs- und Promotionsdaten sind – jeweils mit Datums- und Ortsangabe – häufig angeführt. Auf den älteren Karten wurde zudem die Religion erfasst. Darüber hinaus wird die Praxis im Rahmen der Stadt Wien festgehalten. Auf der Innenseite befinden sich meist ein Eintrag zur Erst- oder Zweitanmeldung und eine Unterschrift des Dentisten sowie weitere berufsbezogene Daten – etwa auch zur Tätigkeit zwischen 1938 und 1945.

https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Ser+++++00002023ma8Invent

Standort:Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA)
Provenienz:MAMagistratsabteilung 15: Referat I/6 (Das Referat I/6 der MA 15 hatte 1971 die Dienstaufsicht über alle Sanitätsberufe.)
Träger:Flachware/Original
Zeitraum: k.A.
Ordnung:alphabetisch
Details zur Ordnung:Ordnung nach Namen
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz/Sperrfrist
Details zur Benützungsbeschränkung:Es gelten eine gleitende 30-jährige Archivsperre und eine erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten. Einsichtsrechte für Betroffene
Anmerkungen:Die Kartei ist teilverfilmt: Bestandteile, die sich auf Juden im Sinne der Nürnberger GesetzeAls Nürnberger Gesetze werden zwei Gesetze bezeichnet, die auf dem 7. Reichsparteitag der NSDAP verabschiedet wurden und als zentrale juristische Bausteine der antisemitischen Ideologie des NS-Systems gelten: das Reichsbürgergesetz und das sogenannte Blutschutzgesetz. Das Reichsbürgergesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146) führte eine Unterscheidung zwischen Staatsangehörigen und Reichsbürgern ein. Reichsbürger konnten nur Staatsangehörige "deutschen oder artverwandten Blutes" sein. In der 1. Ausführungsverordnung zum Gesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1333f) wurde definiert, wer im NS-Staat als Jude zu gelten hatte. Das Blutschutzgesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146f) verbot u.a. die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden. In Österreich wurden die Nürnberger Gesetze am 20.5.1938 in Kraft gesetzt (vgl. GBlÖ Nr. 150/1938). (vgl. RGBl I 1938, S. 594f) beziehen, wurden von Yad VashemYad Vashem - The World Holocaust Remembrance Center ist eine Erinnerungs- und Forschungsstätte zur Geschichte des Holocaust. Die in Jerusalem angesiedelte Einrichtung verfügt über ein umfangreiches Archiv, siehe: http://www.yadvashem.org/. verfilmt: vgl. Mikrofilm-Signatur: 3.3.http://17.FA3040.2.

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