Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

M.Abt. 119 / ÖV – Delegierungen: Allgemeine Akten

Der Bestand enthält Akten aus dem Vollzug der Delegierungsverordnung 1951 (Übertragung von Befugnissen nach dem Verwaltergesetz 1946) (vgl. BGBl Nr. 157/1946) bzw. dem Verwaltergesetz 1952 (vgl. BGBl Nr. 100/1953). Die Akten 8.003–8.992 enthalten Rückstellungserkenntnisse. Hier gibt es auch Akten, die an das Land Wien delegiert wurden (es geht um Unternehmen, LiegenschaftenEine Liegenschaft kann aus mehreren Grundstücken bestehen, sie kann bebaut oder unbebaut sein, sie ist im Grundbuch unter einer Einlagezahl verzeichnet., Rechte sowie Deutsches EigentumGemäß einem Beschluss der Potsdamer Konferenz vom 1.8.1945 konnten die Besatzungsmächte das in ihren Zonen befindliche Eigentum des ehemaligen Deutschen Reichs oder deutscher Staatsbürger beanspruchen. Während die Westmächte dieses sogenannte Deutsche Eigentum der Republik Österreich überließen, nahm die Sowjetunion es voll in Anspruch. Das betraf nicht nur die gesamte Erdölindustrie und die Donaudampfschifffahrtsgesellschaft, sondern auch 10% der Industriekapazität, mehr als 150.000 ha Grundbesitz sowie Gewerbe- und Handelsbetriebe. In Österreich wurde die Frage des Deutschen Eigentums erst 1955 mit dem Staatsvertrag von Wien geregelt.).

https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Ser+++++00001230ma8Invent

Standort:Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA)
Provenienz:MAMagistratsabteilung 69, später MA 62
Träger:Flachware/Original
Umfang:51 Kartons
Zeitraum: 1951–1953
Ordnung:chronologisch

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):