Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP): Gaupersonalamt: Hauptstelle Ahnennachweis "Gausippenamt" (früher: Amt für Sippenforschung) / Matriken der israelitischen Kultusgemeinde

Die Serie enthält Karteikarten von als Juden und Mischlinge geltenden Personen, angelegt ab 1938 im Zuge der Abstammungsüberprüfungen nach Daten aus den Matrikenbüchern der IKGIsraelitische Kultusgemeinde Wien, aus Unterlagen von Tempelvereinen, dem Gesundheitsamt, den Registraturen der Sippenforschung und anderen Quellen, die zum Teil nicht identifizierbar sind. Andere Quellen als die Matrikenbücher wurden dann herangezogen, wenn etwa eine Person nicht in Wien geboren wurde und auch nicht wegen Heirat oder Tod in den MatrikenMatrikel (oder: Matriken) sind Verzeichnisse von Personen. Dazu gehören z.B. Geburts-, Heirats- und Sterbematriken, aber etwa auch Verzeichnisse von Studierenden an einer Universität. der IKG vorkommt.
Die Karteikarten enthalten Familiennamen, Vornamen, Daten zu Geburt, Heirat und Tod mit Verweisen auf die entsprechenden Registerzahlen in den Matrikenbüchern und andere nicht identifizierbare Zahlen und Abkürzungen, Wohnadresse sowie Daten zu Ehegatten und Kindern. An der rechten oberen Ecke der Karteikarte befindet sich ein Kreis, der entweder ganz ausgefüllt, halb ausgefüllt, zu einem Viertel, einem Achtel oder nicht ausgefüllt ist. Die Bedeutung der Symbole deutet auf die durch die Nürnberger RassegesetzeAls Nürnberger Gesetze werden zwei Gesetze bezeichnet, die auf dem 7. Reichsparteitag der NSDAP verabschiedet wurden und als zentrale juristische Bausteine der antisemitischen Ideologie des NS-Systems gelten: das Reichsbürgergesetz und das sogenannte Blutschutzgesetz. Das Reichsbürgergesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146) führte eine Unterscheidung zwischen Staatsangehörigen und Reichsbürgern ein. Reichsbürger konnten nur Staatsangehörige "deutschen oder artverwandten Blutes" sein. In der 1. Ausführungsverordnung zum Gesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1333f) wurde definiert, wer im NS-Staat als Jude zu gelten hatte. Das Blutschutzgesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146f) verbot u.a. die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden. In Österreich wurden die Nürnberger Gesetze am 20.5.1938 in Kraft gesetzt (vgl. GBlÖ Nr. 150/1938). (vgl. RGBl I 1938, S. 594f) definierte rassische Klassifizierung in "jüdisch", "Mischling" etc. hin: nicht ausgefüllter Kreis = jüdisch bei Geburt und/oder verstorben, ausgefüllter Kreis = jüdisch nach Geburt und Heirat, halb ausgefüllter Kreis = getauft und "Mischling", zu einem Viertel ausgefüllter Kreis = "Vierteljude", zu einem Achtel ausgefüllter Kreis = "Achteljude". Auf manchen Karten gibt es rechts oben einen Stempel "Wr. Judentaufen". Die Tatsache, dass sich unter den Karteikarten auch solche von Verstorbenen und sogar tot geborenen Säuglingen befinden, weist darauf hin, dass die Kartei auch zur Nachforschung allenfalls jüdischer Großeltern diente. Akten zu den Karteien sind nicht vorhanden.

https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Ser+++++00009091ma8Invent

Standort:Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA)
Provenienz:NSDAP/Gaupersonalamt: Hauptstelle Ahnennachweis "Gausippenamt" (früher: Amt für Sippenforschung)
Träger:Flachware/Original
Zeitraum: 1830–1945
Ordnung:alphabetisch
Details zur Ordnung:Ordnung phonetisch
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz
Details zur Benützungsbeschränkung:Es gilt eine erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten. Einsichtsrechte für Betroffene
Anmerkungen:Der Bestand ist mikroverfilmt, vgl. Mikrofilm-Signatur: 3.3.17.FA490.

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):