Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP): Gaupersonalamt: Hauptstelle Ahnennachweis "Gausippenamt" (früher: Amt für Sippenforschung) / "Mischlinge"
Der im Handbuch des Reichsgaues Wien 1941 als "Hauptstelle Ahnennachweis" bezeichneten Behörde oblagen alle mit dem AriernachweisDer Ariernachweis wurde während des Nationalsozialismus von Beamten, öffentlich Bediensteten und Angehörigen anderer Berufsgruppen verlangt. Er sollte die Abstammung von der "arischen Volksgemeinschaft" belegen. Wer diesen Nachweis nicht erbringen konnte, durfte in der Regel seinen Beruf nicht mehr ausüben und musste zahlreiche Benachteiligungen bis hin zur Verfolgung erdulden. verbundenen Angelegenheiten sowie die Abstammungsüberprüfungen. Die Stelle war verantwortlich für die Ausgabe der Kleinen Abstammungsnachweise. Bei fraglicher Abstammung wurde Material über die betreffende Person gesammelt und dieses an das Reichssippenamt nach Berlin geschickt, wo anhand des Materials aus Wien sowie allenfalls weiterer Rechercheergebnisse ein Bescheid über die Abstammung erteilt wurde.
Die Serie enthält Karteikarten zu Personen, die aufgrund jüdischer Vorfahren zum Kreis der sogenannten Mischlinge oder sogenannten GeltungsjudenGeltungsjuden waren als Halbjuden eingestufte Personen (also Personen mit zwei jüdischen Großeltern), für die zusätzlich eines der folgenden Kriterien zutraf: Sie gehörten entweder einer Kultusgemeinde an oder waren mit einem jüdischen Ehepartner verheiratet. Geltungsjuden wurden von der nationalsozialistischen Gesetzgebung wie Volljuden behandelt. Der Begriff kommt zwar weder in den Nürnberger (Rasse-)Gesetzen noch in der 1. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vor, war aber gebräuchlich. (Glaubensjuden) gezählt wurden. Die Karteikarten wurden im Zuge der Erhebungen zu den Abstammungsnachweisen angelegt. Vermerkt sind neben Adresse, Geburtsort und Wohnadresse auch die Eltern, die Zahl der Geschwister, die Nummer der Sippentafel und eine M-(Mischlings-?)Zahl. Manchmal ist ein Foto angeheftet. Alter, Geschlecht und Mischlingsgrad des Betroffenen sind am Rand der Karteikarte markiert.
https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Ser+++++00009093ma8Invent