Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP): Gaupersonalamt: Hauptstelle Ahnennachweis "Gausippenamt" (früher: Amt für Sippenforschung) / "Mischlinge"

Der im Handbuch des Reichsgaues Wien 1941 als "Hauptstelle Ahnennachweis" bezeichneten Behörde oblagen alle mit dem AriernachweisDer Ariernachweis wurde während des Nationalsozialismus von Beamten, öffentlich Bediensteten und Angehörigen anderer Berufsgruppen verlangt. Er sollte die Abstammung von der "arischen Volksgemeinschaft" belegen. Wer diesen Nachweis nicht erbringen konnte, durfte in der Regel seinen Beruf nicht mehr ausüben und musste zahlreiche Benachteiligungen bis hin zur Verfolgung erdulden. verbundenen Angelegenheiten sowie die Abstammungsüberprüfungen. Die Stelle war verantwortlich für die Ausgabe der Kleinen Abstammungsnachweise. Bei fraglicher Abstammung wurde Material über die betreffende Person gesammelt und dieses an das Reichssippenamt nach Berlin geschickt, wo anhand des Materials aus Wien sowie allenfalls weiterer Rechercheergebnisse ein Bescheid über die Abstammung erteilt wurde.
Die Serie enthält Karteikarten zu Personen, die aufgrund jüdischer Vorfahren zum Kreis der sogenannten Mischlinge oder sogenannten GeltungsjudenGeltungsjuden waren als Halbjuden eingestufte Personen (also Personen mit zwei jüdischen Großeltern), für die zusätzlich eines der folgenden Kriterien zutraf: Sie gehörten entweder einer Kultusgemeinde an oder waren mit einem jüdischen Ehepartner verheiratet. Geltungsjuden wurden von der nationalsozialistischen Gesetzgebung wie Volljuden behandelt. Der Begriff kommt zwar weder in den Nürnberger (Rasse-)Gesetzen noch in der 1. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vor, war aber gebräuchlich. (Glaubensjuden) gezählt wurden. Die Karteikarten wurden im Zuge der Erhebungen zu den Abstammungsnachweisen angelegt. Vermerkt sind neben Adresse, Geburtsort und Wohnadresse auch die Eltern, die Zahl der Geschwister, die Nummer der Sippentafel und eine M-(Mischlings-?)Zahl. Manchmal ist ein Foto angeheftet. Alter, Geschlecht und Mischlingsgrad des Betroffenen sind am Rand der Karteikarte markiert.

https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Ser+++++00009093ma8Invent

Standort:Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA)
Provenienz:NSDAP/Gaupersonalamt: Hauptstelle Ahnennachweis "Gausippenamt" (früher: Amt für Sippenforschung)
Träger:Flachware/Original
Zeitraum: 1938–1945
Ordnung:alphabetisch
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz
Details zur Benützungsbeschränkung:Es gilt eine erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten. Einsichtsrechte für Betroffene
Anmerkungen:Der Bestand ist teilverfilmt: Bestandteile, die sich auf Juden im Sinne der Nürnberger GesetzeAls Nürnberger Gesetze werden zwei Gesetze bezeichnet, die auf dem 7. Reichsparteitag der NSDAP verabschiedet wurden und als zentrale juristische Bausteine der antisemitischen Ideologie des NS-Systems gelten: das Reichsbürgergesetz und das sogenannte Blutschutzgesetz. Das Reichsbürgergesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146) führte eine Unterscheidung zwischen Staatsangehörigen und Reichsbürgern ein. Reichsbürger konnten nur Staatsangehörige "deutschen oder artverwandten Blutes" sein. In der 1. Ausführungsverordnung zum Gesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1333f) wurde definiert, wer im NS-Staat als Jude zu gelten hatte. Das Blutschutzgesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146f) verbot u.a. die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden. In Österreich wurden die Nürnberger Gesetze am 20.5.1938 in Kraft gesetzt (vgl. GBlÖ Nr. 150/1938). (vgl. RGBl I 1938, S. 594f) beziehen, wurden von Yad VashemYad Vashem - The World Holocaust Remembrance Center ist eine Erinnerungs- und Forschungsstätte zur Geschichte des Holocaust. Die in Jerusalem angesiedelte Einrichtung verfügt über ein umfangreiches Archiv, siehe: http://www.yadvashem.org/. verfilmt: vgl. Mikrofilm-Signatur: 3.3.17.FA3034.

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