Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP): Gaupersonalamt: Hauptstelle Ahnennachweis "Gausippenamt" (früher: Amt für Sippenforschung) / Kleiner Abstammungsnachweis

Der Bestand enthält die "Kleinen Abstammungsnachweise". Der Form nach sind das beidseitig beschriebene Blätter im A4-Querformat. Auf der einen Seite befinden sich folgende Angaben: Familienname, Vorname, Wohnort und Familienstand. Der Kleine Abstammungsnachweis bestätigte, dass der Antragsteller, nach NS-Diktion "Prüfling", gemäß § 2, Abs. 2 und 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz v. 14.11.1935 (vgl. RGBl I 1935, S. 1333f) den Nachweis erbracht hatte, dass er/sie "ArierAls Arier bzw. als arisch galten während des Nationalsozialismus Personen, die keinen im Sinne der Nürnberger (Rasse-)Gesetze jüdischen Eltern- oder Großelternteil hatten. (Ariernachweis)", "Mischling 2. Grades", "Mischling 1. Grades" oder "Jude" war. Die Rückseite enthält die Ahnenreihe bis zu den vier Großeltern. Beim Namen des Antragstellers gibt es auch Rubriken für Beruf, Geburtsdatum, Geburtsort, "Bekenntnis zum Stichtag für Mischlinge" sowie Daten zu den Ehegatten, dem Heiratsdatum sowie dem Heiratsort. Bei den Eltern und Großeltern sind Geburtsdaten, Geburtsorte, Ehedaten und das religiöse Bekenntnis bei Geburt, Heirat und Tod angegeben.
Für Personen, die 1938 nicht alle Dokumente beschaffen konnten, wurden die Nachweise nur interimistisch, für ein bis zwei Monate, ausgestellt. Bei diesen Personen findet sich auf dem Blatt ein Stempel "Interim gültig nur bis ..." (mit nachfolgendem Datum). Manche Nachweise wurden später berichtigt oder ergänzt, weshalb für einzelne Personen zwei oder mehrere Nachweise unter einer Zahl vorliegen. Die Nachforschungen konnten sich bis 1943 hinziehen und endeten mit einem "Prüfungsergebnis". Die Prüfungsergebnisse konnten etwa auch eine Berichtigung in der Art bedeuten, dass aus einem "Mischling" ein "Arier" wurde. Stichproben ergaben, dass in dem Bestand keine gemäß NS-Gesetzgebung als "Juden" klassifizierte Personen vorkommen.
Der Bestand ist nach Nummern geordnet (beginnend mit 001) und durch eine alphabetische Namenskartei (K 1) erschlossen, die allerdings in den meisten Fällen zu den Großeltern der "Prüflinge" führt.

https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Ser+++++00009103ma8Invent

Standort:Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA)
Provenienz:NSDAP/Gaupersonalamt: Hauptstelle Ahnennachweis "Gausippenamt" (früher: Amt für Sippenforschung)
Träger:Flachware/Original
Zeitraum: 1938–1945
Ordnung:numerisch
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz
Details zur Benützungsbeschränkung:Es gilt eine erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten. Einsichtsrechte für Betroffene
Anmerkungen:Der Bestand ist teilverfilmt: Bestandteile, die sich auf Juden im Sinne der Nürnberger GesetzeAls Nürnberger Gesetze werden zwei Gesetze bezeichnet, die auf dem 7. Reichsparteitag der NSDAP verabschiedet wurden und als zentrale juristische Bausteine der antisemitischen Ideologie des NS-Systems gelten: das Reichsbürgergesetz und das sogenannte Blutschutzgesetz. Das Reichsbürgergesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146) führte eine Unterscheidung zwischen Staatsangehörigen und Reichsbürgern ein. Reichsbürger konnten nur Staatsangehörige "deutschen oder artverwandten Blutes" sein. In der 1. Ausführungsverordnung zum Gesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1333f) wurde definiert, wer im NS-Staat als Jude zu gelten hatte. Das Blutschutzgesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146f) verbot u.a. die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden. In Österreich wurden die Nürnberger Gesetze am 20.5.1938 in Kraft gesetzt (vgl. GBlÖ Nr. 150/1938). (vgl. RGBl I 1938, S. 594f) beziehen, wurden von Yad VashemYad Vashem - The World Holocaust Remembrance Center ist eine Erinnerungs- und Forschungsstätte zur Geschichte des Holocaust. Die in Jerusalem angesiedelte Einrichtung verfügt über ein umfangreiches Archiv, siehe: http://www.yadvashem.org/. verfilmt: vgl. Mikrofilm-Signatur: 3.3.17.FA488.

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):