Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP): Gaupersonalamt: Hauptstelle Ahnennachweis "Gausippenamt" (früher: Amt für Sippenforschung) / Kleiner Abstammungsnachweis
Der Bestand enthält die "Kleinen Abstammungsnachweise". Der Form nach sind das beidseitig beschriebene Blätter im A4-Querformat. Auf der einen Seite befinden sich folgende Angaben: Familienname, Vorname, Wohnort und Familienstand. Der Kleine Abstammungsnachweis bestätigte, dass der Antragsteller, nach NS-Diktion "Prüfling", gemäß § 2, Abs. 2 und 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz v. 14.11.1935 (vgl. RGBl I 1935, S. 1333f) den Nachweis erbracht hatte, dass er/sie "ArierAls Arier bzw. als arisch galten während des Nationalsozialismus Personen, die keinen im Sinne der Nürnberger (Rasse-)Gesetze jüdischen Eltern- oder Großelternteil hatten. (Ariernachweis)", "Mischling 2. Grades", "Mischling 1. Grades" oder "Jude" war. Die Rückseite enthält die Ahnenreihe bis zu den vier Großeltern. Beim Namen des Antragstellers gibt es auch Rubriken für Beruf, Geburtsdatum, Geburtsort, "Bekenntnis zum Stichtag für Mischlinge" sowie Daten zu den Ehegatten, dem Heiratsdatum sowie dem Heiratsort. Bei den Eltern und Großeltern sind Geburtsdaten, Geburtsorte, Ehedaten und das religiöse Bekenntnis bei Geburt, Heirat und Tod angegeben.
Für Personen, die 1938 nicht alle Dokumente beschaffen konnten, wurden die Nachweise nur interimistisch, für ein bis zwei Monate, ausgestellt. Bei diesen Personen findet sich auf dem Blatt ein Stempel "Interim gültig nur bis ..." (mit nachfolgendem Datum). Manche Nachweise wurden später berichtigt oder ergänzt, weshalb für einzelne Personen zwei oder mehrere Nachweise unter einer Zahl vorliegen. Die Nachforschungen konnten sich bis 1943 hinziehen und endeten mit einem "Prüfungsergebnis". Die Prüfungsergebnisse konnten etwa auch eine Berichtigung in der Art bedeuten, dass aus einem "Mischling" ein "Arier" wurde. Stichproben ergaben, dass in dem Bestand keine gemäß NS-Gesetzgebung als "Juden" klassifizierte Personen vorkommen.
Der Bestand ist nach Nummern geordnet (beginnend mit 001) und durch eine alphabetische Namenskartei (K 1) erschlossen, die allerdings in den meisten Fällen zu den Großeltern der "Prüflinge" führt.
https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Ser+++++00009103ma8Invent
Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):
- WAIS – Wiener Archivinformationssystem
- Kleine Abstammungsnachweise [Kartei] [=2.7.1.3.K1]
- Kleine Abstammungsnachweise: Nachtrag [=2.7.1.3.K1N]
- Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei Wien (2.7.1)