Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP): Gaupersonalamt: Hauptstelle Ahnennachweis "Gausippenamt" (früher: Amt für Sippenforschung) / Abstammungserhebungen

Die Akten haben Nachweise der Abstammung zu einer Person bzw. Familie, die zur Überprüfung einer ungeklärten "arischen" Herkunft eingereicht wurden, zum Inhalt. Sie enthalten Korrespondenzen zwischen dem "Gauamt für Sippenforschung" und dem Reichs- und Preußischen Ministerium des Innern, dem Reichssippenamt, dem Matrikenamt der Israelitischen KultusgemeindeDie Israelitischen Kultusgemeinden (IKG) sind die Organisationen der jüdischen Glaubensgemeinschaft in Österreich., der Zentralstelle für jüdische AuswanderungDie Zentralstelle für jüdische Auswanderung unter der Leitung von Adolf Eichmann wurde im August 1938 in Wien geschaffen. Ihr Ziel bestand in der Zentralisierung und Kontrolle der Vertreibung der Juden aus Österreich. sowie Pfarr- und Meldeämtern. Als Beweismaterialien dienten Stammtafeln sowie persönliche Dokumente von Geburts-, Trau- und Totenscheinen über Auszüge aus der Heimatrolle bis hin zu Familienfotos. Als Beweis wurden aber auch willkürliche Aussagen von Vertrauenspersonen wie Zellen- und Ortsgruppenleitern verwendet, etwa Bemerkungen, dass es sich bei einer Person um einen "jüdischen Typus" handle. In den Korrespondenzen zwischen Amt und Betroffenen wandten sich zu überprüfende Personen selbst mit dem Ansuchen um Überprüfung an das "Gausippenamt" und versuchten dabei, ihre "arische" Herkunft unter Beweis zu stellen.

https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Ser+++++00009104ma8Invent

Standort:Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA)
Provenienz:NSDAP/Gaupersonalamt: Hauptstelle Ahnennachweis "Gausippenamt" (früher: Amt für Sippenforschung)
Träger:Flachware/Original
Zeitraum: 1938–1945
Ordnung:alphabetisch
Details zur Ordnung:Ordnung nach Namen
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz
Details zur Benützungsbeschränkung:Es gilt eine erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten. Einsichtsrechte für Betroffene
Anmerkungen:Der Bestand ist teilverfilmt: Bestandteile, die sich auf Juden im Sinne der Nürnberger GesetzeAls Nürnberger Gesetze werden zwei Gesetze bezeichnet, die auf dem 7. Reichsparteitag der NSDAP verabschiedet wurden und als zentrale juristische Bausteine der antisemitischen Ideologie des NS-Systems gelten: das Reichsbürgergesetz und das sogenannte Blutschutzgesetz. Das Reichsbürgergesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146) führte eine Unterscheidung zwischen Staatsangehörigen und Reichsbürgern ein. Reichsbürger konnten nur Staatsangehörige "deutschen oder artverwandten Blutes" sein. In der 1. Ausführungsverordnung zum Gesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1333f) wurde definiert, wer im NS-Staat als Jude zu gelten hatte. Das Blutschutzgesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146f) verbot u.a. die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden. In Österreich wurden die Nürnberger Gesetze am 20.5.1938 in Kraft gesetzt (vgl. GBlÖ Nr. 150/1938). (vgl. RGBl I 1938, S. 594f) beziehen, wurden von Yad VashemYad Vashem - The World Holocaust Remembrance Center ist eine Erinnerungs- und Forschungsstätte zur Geschichte des Holocaust. Die in Jerusalem angesiedelte Einrichtung verfügt über ein umfangreiches Archiv, siehe: http://www.yadvashem.org/. verfilmt: vgl. Mikrofilm-Signatur: 3.3.17.FA489.

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