Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

M.Abt. 212 / Apotheker, Hausapotheken

Die Kartei enthält mehrere unterschiedliche Karteien, die noch getrennt werden müssten:
- eine ältere Kartei ausgeschiedener Apotheker, die etwa Ende des 19. Jahrhunderts geboren wurden und bis in die 1960er-Jahre ausgeschieden waren
- eine Kartei mit Dispensanten (Pharmazeuten, ohne Studienabschluss)
- eine Kartei mit um 1920 geborenen Personen
- eine Kartei (sie umfasst insgesamt sieben Karteikarten) mit vor 1900 geborenen Personen
- eine Hausapotheken-Kartei mit zwischen 1876 und 1920 geborenen Ärzten
- eine Kartei mit ausländischen Apothekern, die aufgrund einer Arbeitsbewilligung in Wien tätig waren: Die Geburtsjahre dieser Personen liegen etwa zwischen 1900 und Beginn der 1960er-Jahre. Alle diese Pharmazeuten waren zwischen den 1960er- und 1980er-Jahren bei der MAMagistratsabteilung 15 gemeldet, zum Teil erhielten sie die österreichische Staatsbürgerschaft.

https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Ser+++++00002022ma8Invent

Standort:Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA)
Provenienz:MAMagistratsabteilung 15: Referat I/6 (Das Referat 1/6 der MA 15 hatte 1971 die Dienstaufsicht – später Überwachung – über alle Sanitätsberufe.)
Träger:Flachware/Original
Zeitraum: 1800–1999
Ordnung:alphabetisch
Details zur Ordnung:Ordnung nach Namen
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz
Details zur Benützungsbeschränkung:Es gilt eine erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten. Einsichtsrechte für Betroffene
Anmerkungen:Der Bestand ist teilverfilmt: Bestandteile, die sich auf Juden im Sinne der Nürnberger GesetzeAls Nürnberger Gesetze werden zwei Gesetze bezeichnet, die auf dem 7. Reichsparteitag der NSDAP verabschiedet wurden und als zentrale juristische Bausteine der antisemitischen Ideologie des NS-Systems gelten: das Reichsbürgergesetz und das sogenannte Blutschutzgesetz. Das Reichsbürgergesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146) führte eine Unterscheidung zwischen Staatsangehörigen und Reichsbürgern ein. Reichsbürger konnten nur Staatsangehörige "deutschen oder artverwandten Blutes" sein. In der 1. Ausführungsverordnung zum Gesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1333f) wurde definiert, wer im NS-Staat als Jude zu gelten hatte. Das Blutschutzgesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146f) verbot u.a. die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden. In Österreich wurden die Nürnberger Gesetze am 20.5.1938 in Kraft gesetzt (vgl. GBlÖ Nr. 150/1938). (vgl. RGBl I 1938, S. 594f) beziehen, wurden von Yad VashemYad Vashem - The World Holocaust Remembrance Center ist eine Erinnerungs- und Forschungsstätte zur Geschichte des Holocaust. Die in Jerusalem angesiedelte Einrichtung verfügt über ein umfangreiches Archiv, siehe: http://www.yadvashem.org/. verfilmt: vgl. Mikrofilm-Signatur: 3.3.http://17.FA3041.2.

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):