Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Pfarrmatriken-Duplikate 1819–1940

Staatlich geführte Personenstandsregister gibt es in Österreich erst seit dem Jahr 1939 (vgl. RGBl I 1938, S. 803). Davor erfüllten die MatrikenMatrikel (oder: Matriken) sind Verzeichnisse von Personen. Dazu gehören z.B. Geburts-, Heirats- und Sterbematriken, aber etwa auch Verzeichnisse von Studierenden an einer Universität. der Pfarrämter diese Funktion. Die Pfarrmatriken reichen im oberösterreichischen Raum größtenteils geschlossen bis in die Anfänge des 17. Jahrhunderts zurück, in einigen Pfarren sogar bis in das letzte Drittel des 16. Jahrhunderts. Eine detaillierte Übersicht bietet: Georg Grüll: Die Matrikeln in Oberdonau.
Für die Zeit von 1819 bis 1940 sind Zweitschriften (Duplikate) der Pfarrmatriken im OÖLAOberösterreichisches Landesarchiv verfügbar (994 Mikrofilme). Alle oberösterreichischen Pfarren haben ihre Duplikate an das OÖLA abgeliefert.

Standort:Oberösterreichisches Landesarchiv (OÖLA)
Provenienz:Pfarrämter
Herkunft des Originalbestands:Pfarrämter
Träger:Flachware/Kopie Mikrofilm
Umfang:2.097 Faszikel
Zeitraum: 1819–1940
Details zur Ordnung:Ordnung nach Gemeinden, innerhalb dieser nach Jahren, innerhalb dieser nach Namen
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz/Sperrfrist
Details zur Benützungsbeschränkung:Sperrfrist aus Datenschutzgründen, für die Einsichtnahme jüngerer Matriken ist eine Anfrage bei den Pfarren notwendig.

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):