Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundeskanzleramt / Bundeskanzleramt-Inneres / Bundespolizeidirektion Wien / Vereinsbüro

Der Aktenbestand des Vereinsbüros ist geteilt in einen Vereinsaktenbestand, in die Korrespondenzen und in eine Sonderablage. Die Vereinsakten sind grundsätzlich nach Kategorien (Signatur), welche durch eine römische Zahl ausgedrückt wird, und nach den Aktenzahlen geordnet. Demnach hat jeder Vereinsakt eine römische und eine arabische Zahl als Geschäftszeichen. Die Akten der Korrespondenz sind nach Jahr und Aktenzahl abgelegt. Die angeschlossene Sonderablage enthält neben Kurrentakten und Amtsblättern auch z.B. die Liquidierungsstelle der NS-Vereine im Jahr 1934, die Brieftaubenperlustrierung in den Jahren 1940–1942 und das Verbot des Tragens von Alpenvereinabzeichen im Jahr 1946.
Nach der Okkupation und dem AnschlussAls Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich, oder kurz "Anschluss", werden der Einmarsch deutscher Wehrmachts-, SS- und Polizeieinheiten in Österreich am 12.3.1938 sowie die darauffolgende De-facto-Annexion durch das nationalsozialistische Deutsche Reich bezeichnet. Der "Anschluss" wurde offiziell durch das Wiedervereinigungsgesetz vollzogen. Österreichs an das Deutsche Reich im März 1938 wurden im Vereinsbüro aufgrund des Gesetzes v. 17.5.1938 die Überleitung und Eingliederung von Vereinen, Organisationen und Verbänden (vgl. GBlÖ Nr. 136/1938) durch die entsprechenden Maßnamen durchgeführt (siehe Zivilakten der NS-Zeit / Stillhaltekommissar Wien).

http://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5533

Standort:Österreichisches Staatsarchiv (ÖStA) / Archiv der Republik (AdR)
Provenienz:PDionPolizeidirektion Wien, Vereinsbüro 1918–1920, BPDionBundespolizeidirektion Wien, Vereinsbüro 1920–1938
Träger:Flachware/Original
Umfang:650 Kartons
Angaben zur Vollständigkeit:Bestand teilweise skartiert
Zeitraum: 1918–1938
Ordnung:numerisch

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):