Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Zivilakten der NS-Zeit / Stillhaltekommissar Wien

Neben den Akten des "StillhaltekommissarsDer Stillhaltekommissar für Vereine, Organisationen und Verbände (Stiko) war eine im März 1938 in Österreich installierte Dienststelle (vgl. GBlÖ Nr. 136/1938), deren Aufgabe die Gleichschaltung des österreichischen Vereinswesens war. Der Stillhaltekommissar war das zentrale Instrument des NS-Staats, um den systematischen Entzug von Vereinsvermögen durchzuführen. für Vereine, Organisationen und Verbände Wien" enthält dieser Bestand auch die Akten der "'Aufbaufonds'-Vermögensverwaltungsgesellschaft" sowie die Akten der "Überleitungsstelle für 67er Vereine mit Versicherungs- und versicherungsähnlichen Einrichtungen in der OstmarkIm NS-Sprachgebrauch wurde die Bezeichnung "Österreich" bereits 1938 durch den Begriff "Ostmark" ersetzt. Mit der Verabschiedung des Ostmarkgesetzes (vgl. RGBl I 1939, S. 777ff) im April 1939 wurde dieser Begriff amtlich. Er wurde 1942 aber wieder abgeschafft und durch die Sammelbezeichnung "Donau- und Alpenreichsgaue" ersetzt. Mit dem "Anschluss" Österreichs an das Deutsche Reich am 13.3.1938 wurde Österreich als "Land Österreich" zu einem Verwaltungssprengel des Deutschen Reichs und letztlich zu einer sich in Liquidation befindlichen Verwaltungseinheit. Die Liquidation war mit Ende März 1940 abgeschlossen. Ab 1.4.1940 gab es nur mehr die aus den ehemaligen Bundesländern hervorgegangenen Reichsgaue. ".
Inhalt der Akten: Sicherung des Vermögens der Vereine, Organisationen und Verbände und deren Ausrichtung nach nationalsozialistischen Grundsätzen durch personelle oder organisatorische Maßnahmen bzw. deren Auflösung und Einweisung des Vermögens in parteieigene oder parteinahe Organisationen
Die Tätigkeit des von GauleiterDer Gau war territoriales Gliederungselement der NSDAP. Gauleiter, also Inhaber eines Parteiamts, waren oft auch Reichsstatthalter und damit Inhaber eines staatlichen Amts. Bürckel nach dem AnschlussAls Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich, oder kurz "Anschluss", werden der Einmarsch deutscher Wehrmachts-, SS- und Polizeieinheiten in Österreich am 12.3.1938 sowie die darauffolgende De-facto-Annexion durch das nationalsozialistische Deutsche Reich bezeichnet. Der "Anschluss" wurde offiziell durch das Wiedervereinigungsgesetz vollzogen. eingesetzten Reichskommissars Albert Hoffmann wurde durch das Gesetz v. 17.5.1938 über die Überleitung und Eingliederung von Vereinen, Organisationen und Verbänden geregelt (vgl. GBlÖ Nr. 136/1938). Der StillhaltekommissarDer Stillhaltekommissar für Vereine, Organisationen und Verbände (Stiko) war eine im März 1938 in Österreich installierte Dienststelle (vgl. GBlÖ Nr. 136/1938), deren Aufgabe die Gleichschaltung des österreichischen Vereinswesens war. Der Stillhaltekommissar war das zentrale Instrument des NS-Staats, um den systematischen Entzug von Vereinsvermögen durchzuführen. bildete die Abteilung IV des Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich. Beendet wurde die Tätigkeit des Stillhaltekommissars am 1.12.1939 durch die Aufhebung des Gesetzes v. 17.5.1938 (vgl. GBlÖ Nr. 1424/1939). Die noch anhängigen Fälle wurden jedoch bis Kriegsende durch den sogenannten Abwickler und die "Aufbaufonds"-Vermögensverwaltungsgesellschaft liquidiert.
Der Bestand gibt einen de facto lückenlosen Überblick über das österreichische Vereinswesen zum Zeitpunkt des AnschlussesAls Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich, oder kurz "Anschluss", werden der Einmarsch deutscher Wehrmachts-, SS- und Polizeieinheiten in Österreich am 12.3.1938 sowie die darauffolgende De-facto-Annexion durch das nationalsozialistische Deutsche Reich bezeichnet. Der "Anschluss" wurde offiziell durch das Wiedervereinigungsgesetz vollzogen.. Mitgliederlisten darf man sich nicht erwarten, Statuten nur gelegentlich. Behandelt wurden hauptsächlich die Vermögenswerte, doch indirekt kommt in Korrespondenzen und der Art der Behandlung durch die nationalsozialistischen Machthaber auch die politische Bedeutung vieler Vereine zum Vorschein.
Archivalien aus dem Vereinsbesitz sind in diesem Bestand nicht enthalten. Was in der Regel abgelegt wurde, sind vielmehr Bilanzen, Vermögensaufstellungen und politische Beurteilungen der Vorstandsmitglieder oder der frisch eingesetzten kommissarischen Leiter. Rein wirtschaftliche, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen (Aktiengesellschaften, Genossenschaften usw.) blieben ausgeklammert, nicht aber wirtschaftliche Interessens- und Standesvertretungen. Trotz der teils übergreifenden, teils alleinigen Zuständigkeit der GestapoGeheime Staatspolizei für "staatsfeindliche" Vereine erliegen im Bestand auch Materialien über politische und jüdische Vereinigungen sowie Freimaurer und Sekten.
Im Hinblick auf Stiftungen und Fonds ist infolge zahlreicher Kompetenz-Überschneidungen und damit begründeter Streitigkeiten unbedingt auch das Material des Ministeriums für innere und kulturelle Angelegenheiten heranzuziehen.
Gegliedert sind die "politischen Akten" (= Vereinsakten) nach Vereinsgattungen:
Angestelltenorganisationen, Arbeitervereine, Beamtenvereine, berufsständische Vereine wie Ärzte-, Juristen- und Apothekerverbände, Eltern- und Schulvereine, evangelische Vereine, Frauenvereine, Freimaurerlogen, Frontsoldaten- und Kriegervereine, gesundheitliche Vereine, Haus- und Grundbesitzervereine, innerbetriebliche Vereine, Jagdvereine, jüdische Vereine, Jugendvereine, karitative Vereine, katholische und altkatholische Vereine, Kraftfahrorganisationen, Kriegsopfervereine, kulturelle Vereine, Kulturkammer (darunter bildende Kunst, Bühne und Theater, Komponisten, Autoren und Verleger, Musikvereine, Gesangsvereine, Presse, Film, Schriftsteller), landsmannschaftliche Verbände, landwirtschaftliche Organisationen (ReichsnährstandIm Reichsnährstand waren im NS-Staat zwischen 1933 und 1945 alle landwirtschaftlichen Erzeuger sowie die – deren Erzeugnisse verteilenden und verarbeitenden – Betriebe zwangsweise zusammengefasst.), Luftsportvereine, Mieterverbände, politische und außerösterreichische Vereine, Sekten, Sport- und Turnvereine, Stenographenvereine, Sterbevereine, studentische und akademische Vereinigungen, Stiftungen und Fonds, technische Vereinigungen, Tierschutzvereine, Verschiedenes (darunter Karten- und Schachspielvereine, Amateurphotographenvereine, Philatelistenvereine, Ritterschaften und Fremdenverkehrsvereine), Wandervereine, wissenschaftliche Vereine, Wohlfahrtsvereinigungen, Wirtschafts- und Gewerbeorganisationen,

Die Akten der "Überleitungsstelle für die 67er Vereine mit Versicherungs- und versicherungsähnlichen Einrichtungen" umfassen insgesamt 95 Kartons, die ersten sechs enthalten nach Ortschaften alphabetisch abgelegte Akten einzelner Brandschadenversicherungsvereine (insgesamt: 115), die Kartons 7–95 enthalten die Akten zu den 67er Vereinen. Vereine, die in diesem Subbestand vorkommen, finden sich unter Umständen auch bei den politischen Akten.

Literatur:
Verena Pawlowsky/Edith Leisch-Prost/Christian Klösch: Vereine im Nationalsozialismus. Vermögensentzug durch den Stillhaltekommissar für Vereine, Organisation und Verbände und Aspekte der Restitution in Österreich nach 1945. Vereine, Stiftungen und Fonds im Nationalsozialismus 1 (online zugänglich unter: https://http://hiko.univie.ac.at)
Verena Pawlowsky: Strukturbereinigung und Ver(un)sicherung. Das Ende der österreichischen Versicherungsvereine
Gertrude Rothkappl: Die Zerschlagung österreichischer Vereine, Organisationen, Verbände, Stiftungen und Fonds. Die Tätigkeit des Stillhaltekommissars in den Jahren 1938-1939

http://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5588

Standort:Österreichisches Staatsarchiv (ÖStA) / Archiv der Republik (AdR)
Provenienz:StillhaltekommissarDer Stillhaltekommissar für Vereine, Organisationen und Verbände (Stiko) war eine im März 1938 in Österreich installierte Dienststelle (vgl. GBlÖ Nr. 136/1938), deren Aufgabe die Gleichschaltung des österreichischen Vereinswesens war. Der Stillhaltekommissar war das zentrale Instrument des NS-Staats, um den systematischen Entzug von Vereinsvermögen durchzuführen. für Vereine, Organisationen und Verbände Wien 1938–1944, Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen ReichDas Amt des Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich war eine neu geschaffene politische Funktion, in der Josef Bürckel v. 23.4.1938 bis zum 31.3.1940 mit der Aufgabe betraut war, die Ostmark politisch, wirtschaftlich und kulturell völlig in das Deutsche Reich einzugliedern. (Wiedervereinigungsgesetz, Anschluss) 1938–1940, "Aufbaufonds"-Vermögensverwaltungsgesellschaft Wien 1939–1944
Träger:Flachware/Original
Umfang:2.204 Akten
Zeitraum: 1938–1944
Ordnung:numerisch

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