Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Zivilakten der NS-Zeit / Reichsstatthalter in Österreich / Stiftungen und Fonds

Gemäß der in der Wiener Zeitung Nr. 84 v. 26.3.1938 verlautbarten Anordnung des StillhaltekommissarsDer Stillhaltekommissar für Vereine, Organisationen und Verbände (Stiko) war eine im März 1938 in Österreich installierte Dienststelle (vgl. GBlÖ Nr. 136/1938), deren Aufgabe die Gleichschaltung des österreichischen Vereinswesens war. Der Stillhaltekommissar war das zentrale Instrument des NS-Staats, um den systematischen Entzug von Vereinsvermögen durchzuführen. v. 22.3.1938 waren zur Sicherung der Vermögenswerte der Organisationen, Vereine und Verbände und zur Wahrung der Rechte ihrer Mitglieder, alle diese anzumelden und bestätigen zu lassen. Da sich hierbei Zweifel ergaben, ob diese Anordnung auch auf Stiftungen und auf selbständige Fonds Anwendung findet, kam es am 13.4.1938 zu einer Besprechung mit dem Reichsamtsleiter und StillhaltekommissarDer Stillhaltekommissar für Vereine, Organisationen und Verbände (Stiko) war eine im März 1938 in Österreich installierte Dienststelle (vgl. GBlÖ Nr. 136/1938), deren Aufgabe die Gleichschaltung des österreichischen Vereinswesens war. Der Stillhaltekommissar war das zentrale Instrument des NS-Staats, um den systematischen Entzug von Vereinsvermögen durchzuführen. für Vereine, Organisationen und Verbände, Albert Hoffmann, und dem zuständigen Referenten für Stiftungen und selbständige Fonds im Amt des ReichsstatthaltersDer Reichsstatthalter war ständiger Vertreter der Reichsregierung in einer Region, einem Reichsgau. Im ehemaligen Österreich waren die Reichsstatthalter in Personalunion Gauleiter. (Gau) in Österreich, Ministerialrat Adolf Bucher. Hierbei wurde befunden, dass laut reichsdeutscher Terminologie unter Organisationen auch Stiftungen und selbständige Fonds zu verstehen sind. Hierauf wurde mit selbem Datum Ministerialrat Adolf Bucher vom Reichsamtsleiter Albert Hoffmann zum kommissarischen Leiter für alle Stiftungen und selbständigen Fonds ernannt. Weiters wurde vom Reichsamtsleiter Albert Hoffmann am 30.4.1938 eine besondere Anordnung "zur Sicherung der Stiftungen und selbständigen Fonds" erlassen (AdRArchiv der Republik, ZNsZ RSthOe StuF, fol.folio, Blatt 36–40, Kartonnummer 7.711, Information über die im Zuge befindliche Aktion zur Sicherung der Vermögenswerte der Stiftungen und selbständigen Fonds im Lande Österreich v. 8.8.1938; Anordnungen des Gauleiters Josef Bürckel v. 22.3. und 30.4.1938).
Durch das Gesetz v. 14.5.1938 über die Überleitung und Eingliederung von Vereinen, Organisationen und Verbänden (vgl. GBlÖ Nr. 136/1938) wurden auch die Stiftungen sowie die selbständigen Fonds geregelt .
Mit der Liquidierung der Vermögenswerte waren der kommissarische Leiter für alle Stiftungen und selbständigen Fonds, Ministerialrat Adolf Bucher und der Bevollmächtigte der Abwicklungsstelle des Stillhaltekommissars für alle Stiftungen und Fonds, Ministerialrat Dr. Karl Hirsch, betraut worden. Die Tätigkeit des Stillhaltekommissars war generell 1938 schon abgeschlossen und dauerte nur in einzelnen Fällen bis 1939.

http://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5541

Standort:Österreichisches Staatsarchiv (ÖStA) / Archiv der Republik (AdR)
Provenienz:Amt des Reichstatthalters in Österreich, Referat für Stiftungen und Fonds
Träger:Flachware/Original
Umfang:25 Akten
Zeitraum: 1938–1939
Ordnung:chronologisch

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