Entschädigungs- und Restitutionsangelegenheiten / Hilfsfonds [Hilfsfonds]
Die Akten der HilfsfondsDer Hilfsfonds wurde im Jahr 1956 (vgl. BGBl Nr. 25/1956) eingerichtet und diente der Entschädigung von NS-Opfern, die ihren Wohnsitz und ständigen Aufenthalt im Ausland hatten. Er wurde mit 550 Mio. öS dotiert und sah nach Alter und Gesundheitszustand der Antragsteller gestaffelte Einmalzahlungen an aus Österreich Vertriebene vor, die keinen Anspruch auf fortlaufende Leistungen aus dem Opferfürsorgegesetz hatten, weil sie die österreichische Staatsbürgerschaft nicht mehr besaßen. (Subbestand des Bestandes "Hilfsfonds") stellen eine bedeutende Quelle für die personenbezogene Forschung dar, zumal sich in den Dokumenten teilweise authentische Erlebnisberichte aus den verschiedenen nationalsozialistischen Konzentrationslagern befinden.
Die Akten umfassen Dokumente folgender Einrichtungen:
- Fonds zur Hilfeleistung an politisch Verfolgte, die ihren Wohnsitz und ständigen Aufenthalt im Ausland haben (Alter Hilfsfonds) (nach BGBl Nr. 25/1956)
- Neuer Hilfsfonds I (vgl. BGBl Nr. 178/1962)
- Neuer Hilfsfonds II (vgl. BGBl Nr. 714/1976)
http://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5804