Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Akten der Staatsanwaltschaft Graz

Der Bestand von 1938 bis 1945 ist zur Gänze erhalten. Die Akten der Zeit davor und jene der Zeit danach wurden nur ausgewählt aufbewahrt. Die Akten umfassen alle Anklagen, die die Staatsanwaltschaft Graz verfolgte. In dem Bestand finden sich daher u.a. die Akten des VolksgerichtsDie Volksgerichte waren zwischen 1945 und 1955 in Österreich bestehende Sondergerichte. Sie wurden im April 1945 von der Provisorischen Regierung unter Staatskanzler Karl Renner bei den Oberlandesgerichten in Wien, Linz, Graz und Innsbruck eingerichtet (vgl. StGBl Nr. 13/1945). Jedes Volksgericht bestand aus zwei Berufsrichtern und drei Schöffen, die über Straftaten nach dem Verbotsgesetz und dem Kriegsverbrechergesetz urteilten. Volksgerichte konnten die Todesstrafe verhängen und das Vermögen der Verurteilten beschlagnahmen. Sie urteilten in erster und letzter Instanz. Rechtsmittel (Berufung, Revision) gegen ihre Urteile waren nicht zugelassen, die Vollstreckung fand sofort statt. (Entnazifizierung) (vgl. StGBl Nr. 13/1945 und StGBl Nr. 177/1945). Siehe auch Bestand Akten der Staatsanwaltschaft Leoben.

https://egov.stmk.gv.at/archivinformationssystem/objekt.jsp?id=404136

Standort:Steiermärkisches Landesarchiv (StLA)
Provenienz:Staatsanwaltschaft Graz
Träger:Flachware/Original
Umfang:517 Kartons, 287 Bände
Zeitraum: 1929–1975
Ordnung:alphabetisch
chronologisch
Details zur Ordnung:Ordnung nach Aktenzahlen
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz/Sperrfrist
Details zur Benützungsbeschränkung:Es gelten eine 50-jährige Sperrfrist und die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Die Sperrfrist kann aufgehoben werden, wenn ein Ansuchen an die Archivdirektion gestellt wird und dieses von der Landesamtsdirektion bzw. bei den BHs vom zuständigen Referat bewilligt wird.

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):


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