Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Landesamtsdirektion, Registrierung (Entnazifizierungsakten)

Der Bestand enthält:
- 16 Kartons mit allgemeinen Akten zur Registrierung (vgl. StGBl Nr. 18/1945) nach dem VerbotsgesetzDas Verbotsgesetz (VG) (vgl. StGBl Nr. 13/1945) sprach u.a. das Verbot der NSDAP aus und stellte jedes Eintreten für die Ziele der NSDAP unter Strafe. (vgl. StGBl Nr. 13/1945): darin die Einsetzung verschiedener Senate (z.B. Parteianwärtersenat, Senate für die Untersuchung verschiedener Berufsgruppen) sowie einer Beschwerdekommission,
- 18 weitere Kartons mit Akten der Landesberatungskomitees über Registrierungen nach dem Verbotsgesetz,
- 12 Kartons mit Fragebögen über die Minderbelastung von Personen, welche von verschiedenen Behörden an die Landesamtsdirektion gesandt wurden (nach Berufsgruppen gegliedert),
- 8 Kartons mit Entregistrierungen,
- 55 Kartons (1946–1960) mit Einsprüchen gegen Registrierungen, die nach Bezirkshauptmannschaften gegliedert sind. Unter den registrierten Personen finden sich auch AriseureEin Ariseur ist eine Person, die sich im Zuge einer Arisierung bereicherte..

Standort:Steiermärkisches Landesarchiv (StLA)
Provenienz:Landesamtsdirektion der Steiermärkischen Landesregierung
Träger:Flachware/Original
Umfang:109 Kartons
Zeitraum: 1945–1969
Ordnung:alphabetisch
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz/Sperrfrist
Details zur Benützungsbeschränkung:Es gelten eine 50-jährige Sperrfrist und die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Die Sperrfrist kann aufgehoben werden, wenn ein Ansuchen an die Archivdirektion gestellt wird und dieses von der Landesamtsdirektion bzw. bei den BHs vom zuständigen Referat bewilligt wird.

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):


Ansprechperson(en):