Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Firmenbuch Wien

Das Firmenbuch ist der Nachfolger des Handelsregisters und des Genossenschaftsregisters. Es besteht aus dem sogenannten Hauptbuch (dem eigentlichen Firmenbuch), in dem die Firmenbucheintragungen enthalten sind, und aus der Urkundensammlung (das ist die Sammlung der Urkunden, die den Firmenbucheintragungen zugrunde liegen, z.B. der Gesellschaftsvertrag oder die Bilanz, seit 2005 elektronisch geführt). Im Firmenbuch werden folgende Rechtsträger eingetragen (jedem Rechtsträger wird im Firmenbuch eine Nummer, die Firmenbuchnummer, zugewiesen, bestehend aus Ziffern und einem Prüfbuchstaben):
- Einzelunternehmen
- offene Gesellschaften
- Kommanditgesellschaften
- Aktiengesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- Sparkassen
- Privatstiftungen
- Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen
- Europäische Gesellschaften (SE)
- Europäische Genossenschaften (SCE)
- sonstige Rechtsträger, deren Eintragung gesetzlich vorgesehen ist.
Einzelunternehmer, stille Gesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind in der Regel nicht im Firmenbuch einzutragen. Einzelunternehmer mit Vollkaufmanneigenschaft (Netto-Jahresumsatz größer EUR 400.000,- bzw. bei Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhandel EUR 600.000,-) müssen sich jedoch ebenfalls eintragen lassen (Stand 01/2010).
Eine Abfrage des Firmenbuches ist auch elektronisch möglich, sie ist dann kostenpflichtig. Die Verrechnung der Gebühren erfolgt über die vom Bundesministerium für Justiz beauftragten Verrechnungsstellen, bei denen sich der Kunde einen Account besorgen muss.
Die Akten des Firmenbuches werden nach der Löschung einer Firma noch elf Jahre lang aufbewahrt.

Standort:Handelsgericht Wien
Provenienz:Handelsgericht Wien
Träger:digital
Zeitraum: 1991–heute
Ordnung:alphabetisch
Details zur Ordnung:Ordnung nach Firmennamen
Details zur Benützungsbeschränkung:In das Firmenbuch kann jeder Einsicht nehmen. Eine (kostenpflichtige!) Datenabfrage hinsichtlich aller in Österreich gespeicherten Rechtsträger ist bei jedem Firmenbuchgericht, bei Notaren, Anwälten und Wirtschaftstreuhändern möglich.

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):