Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Entschädigungs- und Restitutionsangelegenheiten / Bundesministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung, Sektion "Vermögenssicherung"

Der Bestand enthält Akten zu folgenden Themen:
Präsidialdienst, Dienstbetrieb, Organisation, Ermittlung, Erfassung, Evidenz und Statistik, Vermögen der NSDAPNationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, Repatriierungsangelegenheiten (vgl. StGBl Nr. 11/1945), Wirtschaftsplanung, öffentliche Verwalter und öffentliche Aufsichtspersonen (vgl. BGBl Nr. 157/1946), Währungs- und Finanzpolitik, Potsdamer BeschlüsseIm Zuge der Potsdamer Konferenz kam es zum Abkommen der Alliierten v. 2.8.1945 über Deutschland und seine Stellung in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg., österreichisches Vermögen im Ausland, Angelegenheiten der RückstellungAls Rückstellung ist im strengen Wortsinn der österreichischen Gesetze die Zurückgabe von zwischen 1938 und 1945 entzogenen Vermögenswerten zu verstehen. (Rückstellungsgesetze) und RückgabeAls Rückgabe ist im strengen Wortsinn der österreichischen Gesetze die Zurückgabe von zwischen 1933 und 1938 entzogenen Vermögenswerten zu verstehen. (Ständestaat, 1. Rückgabegesetz, 2. Rückgabegesetz, 3. Rückgabegesetz) von Vermögen, Angelegenheiten des Vermögens nicht deutscher Herkunft, Angelegenheiten der durch Artikel 22Der Artikel 22 des österreichischen Staatsvertrags (Staatsvertrag von Wien) regelte die Übertragung des Deutschen Eigentums an die Republik Österreich. des StaatsvertragesMit dem Staatsvertrag von Wien (StV) (vgl. BGBl Nr. 152/1955) erhielt Österreich seine vollständige Unabhängigkeit nach dem Krieg zurück. Abgeschlossen zwischen den alliierten Mächten UdSSR, Großbritannien und Nordirland, USA und Frankreich einerseits sowie Österreich andererseits, und unterzeichnet am 15.5.1955, trat der Staatsvertrag am 27.7.1955 – zwölf Jahre nach der Moskauer Deklaration – in Kraft. Artikel 7 des Staatsvertrags regelt die Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheit, Artikel 22 regelt die Frage des Deutschen Eigentums, in Artikel 26 verpflichtet sich Österreich, arisiertes Vermögen zurückzustellen. (vgl. BGBl Nr. 152/1955) betroffenen Vermögenschaften, die nicht unter öffentlicher Aufsicht im Sinne des Verwaltergesetzes (vgl. BGBl Nr. 157/1946) stehen, einschließlich der Verwertung des Vermögens des ehemaligen Deutschen Reiches und seiner Einrichtungen, Rückstellungs- und Rückgabeangelegenheiten, Besatzungs-, Kriegs- und Verfolgungssachschäden (vgl. BGBl Nr. 126/1958 und BGBl Nr. 127/1958).
Der Bestand ist schwierig zu benützen, weil sich die Abteilungsbezeichnungen des Ministeriums in den 1950er und 1960er Jahren ständig änderten und weil Geschäftsbücher aus der Ära der Sektion "Vermögenssicherung" fehlen. Zu einigen Teilbereichen gibt es jedoch Findbehelfe.

http://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5777

Standort:Österreichisches Staatsarchiv (ÖStA) / Archiv der Republik (AdR)
Provenienz:BMBundesministerium, Bundesminister/in für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung 1946–1949, BM für Finanzen 1949–1985
Träger:Flachware/Original
Umfang:8.617 Kartons
Angaben zur Vollständigkeit:Bestand stark skartiert
Zeitraum: 1946–1985
Details zur Ordnung:Ordnung nach Abteilungen, innerhalb dieser numerisch oder gegebenenfalls alphabetisch
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz
Details zur Benützungsbeschränkung:Personenbezogene Akten unterliegen dem Datenschutz.

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):


Ansprechperson(en):