Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Volksgerichtsakten

Die Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz, die im Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands angesiedelt ist, verwahrt die Akten der österreichischen VolksgerichteDie Volksgerichte waren zwischen 1945 und 1955 in Österreich bestehende Sondergerichte. Sie wurden im April 1945 von der Provisorischen Regierung unter Staatskanzler Karl Renner bei den Oberlandesgerichten in Wien, Linz, Graz und Innsbruck eingerichtet (vgl. StGBl Nr. 13/1945). Jedes Volksgericht bestand aus zwei Berufsrichtern und drei Schöffen, die über Straftaten nach dem Verbotsgesetz und dem Kriegsverbrechergesetz urteilten. Volksgerichte konnten die Todesstrafe verhängen und das Vermögen der Verurteilten beschlagnahmen. Sie urteilten in erster und letzter Instanz. Rechtsmittel (Berufung, Revision) gegen ihre Urteile waren nicht zugelassen, die Vollstreckung fand sofort statt. (Entnazifizierung) (Einführung der Volksgerichte durch StGBl Nr. 13/1945, Verfahrensregelung durch StGBl Nr. 177/1945) nicht, aber erschließt sie über einen elektronischen FindbehelfEin Findbehelf oder Findmittel ermöglicht auf unterschiedlichste Weise (über Namen, Themen, topografische Begriffe usw.) die gezielte Suche von Materialien innerhalb eines Archivbestands. sehr genau. Dieser Findbehelf lässt sich nach verschiedenen Rubriken durchsuchen: z.B. nach Tatort, Tatzeitraum, Verbrechen in Haftstätten, Massenverbrechen im Osten, IllegalitätNach dem am 19.6.1933 durch den Bundeskanzler Engelbert Dollfuß ausgesprochenen Verbot der NSDAP im österreichischen Ständestaat (Verbotszeit) betätigten sich NSDAP-Anhänger illegal weiter. (Alte Kämpfer) (diese Kategorie gibt es nur in Österreich), nach dem Tatbestand "missbräuchliche Bereicherung" (in diese Kategorie fallen auch alle Arisierungsverfahren) nach § 6 des KriegsverbrechergesetzesDie erste Fassung des Kriegsverbrechergesetzes (KVG) (vgl. StGBl Nr. 32/1945) wurde von der Provisorischen Staatsregierung beschlossen. Das Gesetz trat am 29.6.1945 in Kraft. Bereits am 18.10.1945 wurde eine Ergänzung (vgl. StGBl Nr. 199/1945) beschlossen. Für die Ahndung der im Gesetz angeführten Verbrechenstatbestände wurden die Volksgerichte eingerichtet. 1947 wurden das KVG und das Verbotsgesetz mit anderen – Nationalsozialisten betreffenden – Bestimmungen zum Nationalsozialistengesetz (vgl. BGBl Nr. 25/1947) zusammengefasst., vgl. StGBl Nr. 32/1945.
Es gab vier Standorte des VolksgerichtsDie Volksgerichte waren zwischen 1945 und 1955 in Österreich bestehende Sondergerichte. Sie wurden im April 1945 von der Provisorischen Regierung unter Staatskanzler Karl Renner bei den Oberlandesgerichten in Wien, Linz, Graz und Innsbruck eingerichtet (vgl. StGBl Nr. 13/1945). Jedes Volksgericht bestand aus zwei Berufsrichtern und drei Schöffen, die über Straftaten nach dem Verbotsgesetz und dem Kriegsverbrechergesetz urteilten. Volksgerichte konnten die Todesstrafe verhängen und das Vermögen der Verurteilten beschlagnahmen. Sie urteilten in erster und letzter Instanz. Rechtsmittel (Berufung, Revision) gegen ihre Urteile waren nicht zugelassen, die Vollstreckung fand sofort statt. (Entnazifizierung): Wien, Graz, Linz, Innsbruck. Die Akten liegen heute vollständig in den Landesarchiven Wiens, Oberösterreichs, Tirols und der Steiermark.

Standort:Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz (FStN)
Träger:digital
Zeitraum: 1945–
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz
Details zur Benützungsbeschränkung:Einsicht über die FStN

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):