Bezirksgerichte
Zu den Akten der BezirksgerichteBezirksgerichte bilden die unterste Ebene der österreichischen Gerichtsbarkeit. Die 1850 geschaffenen Bezirksgerichte sind u.a. zuständig für die Führung des Grundbuchs. In der NS-Zeit wurden sie Amtsgerichte genannt. Allgemein zur Gerichtsorganisation in Österreich vgl.: http://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsorganisation_in_Österreich (vgl. Brigitte Rigele: Staatliche Gerichte) gehören neben dem GrundbuchIm Grundbuch – einem öffentlichen und von den Bezirksgerichten geführten – Verzeichnis sind alle Liegenschaften mit ihren wechselnden Eigentümern und Belastungen erfasst u.a. auch Verlassenschafts- und Pflegschaftsakten. Diese können für Fragen des Vermögensentzugs ebenfalls von Bedeutung sein. Im Einzelfall empfiehlt es sich, zu überprüfen, ob diese Akten bereits dem jeweiligen Landesarchiv übergeben wurden oder noch im zuständigen BGBezirksgericht liegen. Eine Liste der aktuellen BGsBezirksgericht finden Sie hier: http://www.jusline.at/Bezirksgerichte_Verzeichnis.html
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