Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Vg Vr – Namensindex [=2.3.14.K1]

Die Kartei zu den vom VolksgerichtDie Volksgerichte waren zwischen 1945 und 1955 in Österreich bestehende Sondergerichte. Sie wurden im April 1945 von der Provisorischen Regierung unter Staatskanzler Karl Renner bei den Oberlandesgerichten in Wien, Linz, Graz und Innsbruck eingerichtet (vgl. StGBl Nr. 13/1945). Jedes Volksgericht bestand aus zwei Berufsrichtern und drei Schöffen, die über Straftaten nach dem Verbotsgesetz und dem Kriegsverbrechergesetz urteilten. Volksgerichte konnten die Todesstrafe verhängen und das Vermögen der Verurteilten beschlagnahmen. Sie urteilten in erster und letzter Instanz. Rechtsmittel (Berufung, Revision) gegen ihre Urteile waren nicht zugelassen, die Vollstreckung fand sofort statt. (Entnazifizierung) angeklagten Personen umfasst die Jahre 1945 bis 1955, sie ist phonetischIn einer phonetischen (lautlichen) Ordnung werden ausspracheähnliche Laute unter einem Buchstaben zusammengefasst (z.B. B und P unter B), um Fehler bei Unsicherheiten und wechselnden Schreibweisen zu neutralisieren. angelegt, wobei die Vornamen aber teilweise alphabetisch falsch eingeordnet und die Nachnamen teilweise falsch geschrieben sind. Die Kartei ist außerdem unvollständig. Sie enthält Informationen in folgenden Rubriken:
- Name
- Vorname (falls unbekannt, wurde auf der Karteikarte ein "N." vermerkt)
- akademischer Titel (falls vorhanden)
- Geburtsdatum (bis auf wenige Ausnahmen)
- die Geschäftszahl(en) des Gerichts (nicht aber der Staatsanwaltschaft), unter der (denen) das Verfahren eingeleitet wurde
- die Paragrafen, nach denen das Verfahren eingeleitet wurde (NS-Verbotsgesetz (vgl. StGBl Nr. 13/1945 und BGBl Nr. 25/1947), KriegsverbrechergesetzDie erste Fassung des Kriegsverbrechergesetzes (KVG) (vgl. StGBl Nr. 32/1945) wurde von der Provisorischen Staatsregierung beschlossen. Das Gesetz trat am 29.6.1945 in Kraft. Bereits am 18.10.1945 wurde eine Ergänzung (vgl. StGBl Nr. 199/1945) beschlossen. Für die Ahndung der im Gesetz angeführten Verbrechenstatbestände wurden die Volksgerichte eingerichtet. 1947 wurden das KVG und das Verbotsgesetz mit anderen – Nationalsozialisten betreffenden – Bestimmungen zum Nationalsozialistengesetz (vgl. BGBl Nr. 25/1947) zusammengefasst. (vgl. StGBl Nr. 32/1945), Strafgesetz, Wahlgesetz, wobei in manchen Fällen der Paragraf des VerbotsgesetzesDas Verbotsgesetz (VG) (vgl. StGBl Nr. 13/1945) sprach u.a. das Verbot der NSDAP aus und stellte jedes Eintreten für die Ziele der NSDAP unter Strafe. bzw. des KriegsverbrechergesetzesDie erste Fassung des Kriegsverbrechergesetzes (KVG) (vgl. StGBl Nr. 32/1945) wurde von der Provisorischen Staatsregierung beschlossen. Das Gesetz trat am 29.6.1945 in Kraft. Bereits am 18.10.1945 wurde eine Ergänzung (vgl. StGBl Nr. 199/1945) beschlossen. Für die Ahndung der im Gesetz angeführten Verbrechenstatbestände wurden die Volksgerichte eingerichtet. 1947 wurden das KVG und das Verbotsgesetz mit anderen – Nationalsozialisten betreffenden – Bestimmungen zum Nationalsozialistengesetz (vgl. BGBl Nr. 25/1947) zusammengefasst. nicht angeführt ist)
- teilweise Zellennummer
(vgl. Andrea Steffek/Susanne Uslu-Pauer: Die Kartei der Wiener Volksgerichtsprozesse 1945–1955. Die EDV-Erfassung und wissenschaftliche Auswertung der Kartei der am Volksgericht Wien zwischen 1945–1955 geführten gerichtlichen Voruntersuchungen).

Standort:Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA)
Ordnung nach:Namen
Form:Kartei
URL:http://www.nachkriegsjustiz.at/prozesse/projekte/kartei_projekt_erfassung_auswertung.php
Art des Findbehelfs:Teil des Originalbestandes
kann selbst eingesehen werden:Nein
Anmerkungen:Es gilt eine erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten. Einsichtsrechte für Betroffene


Dieser Findbehelf erschließt:

Volksgericht beim Landesgericht für Strafsachen / Vg Vr-Strafakten