Kleine Abstammungsnachweise [Kartei] [=2.7.1.3.K1]
Die Zahlen dieser Kartei führen zu den kleinen Abstammungsnachweisen. Die in der Kartei enthaltenen Namen sind jedoch nicht die Namen der hinsichtlich ihrer Abstammung zu prüfenden Personen, sondern die Namen ihrer Großeltern, deren Abstammung gemäß Nürnberger RassegesetzeAls Nürnberger Gesetze werden zwei Gesetze bezeichnet, die auf dem 7. Reichsparteitag der NSDAP verabschiedet wurden und als zentrale juristische Bausteine der antisemitischen Ideologie des NS-Systems gelten: das Reichsbürgergesetz und das sogenannte Blutschutzgesetz. Das Reichsbürgergesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146) führte eine Unterscheidung zwischen Staatsangehörigen und Reichsbürgern ein. Reichsbürger konnten nur Staatsangehörige "deutschen oder artverwandten Blutes" sein. In der 1. Ausführungsverordnung zum Gesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1333f) wurde definiert, wer im NS-Staat als Jude zu gelten hatte. Das Blutschutzgesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146f) verbot u.a. die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden. In Österreich wurden die Nürnberger Gesetze am 20.5.1938 in Kraft gesetzt (vgl. GBlÖ Nr. 150/1938). (vgl. RGBl I 1938, S. 594f) für das Ergebnis ausschlaggebend war.
Standort: | Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA) |
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Ordnung nach: | Namen |
Form: | Kartei |
Anmerkung zur Form: | auch als Mikrofilm verfügbar (Mikrofilm-Signatur: 3.3.17.FA 488) |
Art des Findbehelfs: | Teil des Originalbestandes |
kann selbst eingesehen werden: | Nein |
Anmerkungen: | Es gilt eine erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten. Einsichtsrechte für Betroffene |
Dieser Findbehelf erschließt:
Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP): Gaupersonalamt: Hauptstelle Ahnennachweis "Gausippenamt" (früher: Amt für Sippenforschung) / Kleiner Abstammungsnachweis |