Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verfassungsgesetz vom 1. Mai 1945 über das neuerliche Wirksamwerden des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 (Verfassungs-Überleitungsgesetz - V-ÜG.)


Datum:01.05.1945
Referenz:StGBlStaatsgesetzblatt für das Land Österreich, Sammlung österreichischer Bundesgesetze von Mai bis Dezember 1945; danach BGBl Nr. 4/1945
Gesetz im Original

Das Gesetz setzt im Sinne der Regierungserklärung (vgl. StGBl Nr. 3/1945) das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 und alle übrigen Bundesverfassungsgesetze sowie die in einfachen Bundesgesetzen enthaltenen Verfassungsbestimmungen nach dem Stande der Gesetzgebung v. 5.3.1933 wieder in Wirksamkeit. Damit werden sämtliche Gesetze und Verordnungen verfassungsrechtlichen Inhaltes, die seit dem 5.3.1933 erlassen worden sind, aufgehoben. Aufgezählt werden u.a. die Ständestaatverfassung von 1934, aber auch eine Reihe von NS-Gesetzen, die den AnschlussAls Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich, oder kurz "Anschluss", werden der Einmarsch deutscher Wehrmachts-, SS- und Polizeieinheiten in Österreich am 12.3.1938 sowie die darauffolgende De-facto-Annexion durch das nationalsozialistische Deutsche Reich bezeichnet. Der "Anschluss" wurde offiziell durch das Wiedervereinigungsgesetz vollzogen. Österreichs an das Deutsche Reich regelten, wie etwa das Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich (vgl. RGBl I 1938, S. 237f).

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: