Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz über die Erfassung arisierter und anderer im Zusammenhange mit der nationalsozialistischen Machtübernahme entzogenen Vermögenschaften vom 10. Mai 1945


Datum:28.05.1945
Referenz:StGBlStaatsgesetzblatt für das Land Österreich, Sammlung österreichischer Bundesgesetze von Mai bis Dezember 1945; danach BGBl Nr. 10/1945
Gesetz im Original

Mit dem Gesetz sollen jene "Vermögenschaften und Vermögensrechte", die nach dem 13.3.1938 im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Machtübernahme entzogen worden sind, erfasst werden. § 3 des Gesetzes verpflichtet die Inhaber derartiger Vermögen, diese innerhalb eines Monats – d.h. bis zum 28.6.1945 – bei einem zu errichtenden Amt in Wien anzumelden. Anmeldungspflichtige Vermögen, deren ordnungsgemäße Verwaltung nicht gewährleistet ist, kann unter öffentliche Verwaltung (vgl. StGBl Nr. 9/1945) gestellt werden.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Verweis auf diese Norm in: