Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz über die Repatriierung öffentlichen Vermögens (Repatriierungsgesetz) vom 10. Mai 1945


Datum:28.05.1945
Referenz:StGBlStaatsgesetzblatt für das Land Österreich, Sammlung österreichischer Bundesgesetze von Mai bis Dezember 1945; danach BGBl Nr. 11/1945
Gesetz im Original

Das Gesetz legt fest, dass alles auf dem Gebiet der Republik Österreich befindliche Vermögen, das am 13.3.1938 im öffentlichen Eigentum gestanden und seither unter die Verfügung und Verwaltung des Deutschen Reiches oder einer seiner Gebietsteile gekommen ist, als österreichisches Gut sicherzustellen ist. Zur Erfassung und Sicherstellung des Vermögens wird eine Repatriierungskommission geschaffen.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: