Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz vom 10. Juli 1945 über den Erwerb und Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz)


Datum:14.07.1945
Referenz:StGBlStaatsgesetzblatt für das Land Österreich, Sammlung österreichischer Bundesgesetze von Mai bis Dezember 1945; danach BGBl Nr. 60/1945
Gesetz im Original

Während das Staatsbürgerschafts-Überleitungsgesetz (vgl. StGBl Nr. 59/1945) die Fragen der Staatsbürgerschaft im Hinblick auf den Übergang vom NS-System zur Zweiten Republik regelt, wird mit diesem Gesetz das Staatsbürgerschaftsrecht für die Zweite Republik begründet. In § 5 Absatz 2 wird festgelegt, dass die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft u.a. dann zu unterbleiben hat, wenn die betreffende Person im Sinne des VerbotsgesetzesDas Verbotsgesetz (VG) (vgl. StGBl Nr. 13/1945) sprach u.a. das Verbot der NSDAP aus und stellte jedes Eintreten für die Ziele der NSDAP unter Strafe. (vgl. StGBl Nr. 13/1945) als Nationalsozialist gilt.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

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