Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz vom 3. Oktober 1945, womit das Gesetz vom 10. Mai 1945, St.G.Bl. Nr. 10, über die Erfassung arisierter und anderer im Zusammenhange mit der nationalsozialistischen Machtübernahme entzogenen Vermögenschaften, in der Fassung des Gesetzes vom 7. August 1945, St.G.Bl. Nr. 135, abgeändert wird


Datum:26.10.1945
Referenz:StGBlStaatsgesetzblatt für das Land Österreich, Sammlung österreichischer Bundesgesetze von Mai bis Dezember 1945; danach BGBl Nr. 201/1945
Gesetz im Original

Die Anmeldefrist nach dem Gesetz über die Erfassung arisierter und anderer im Zusammenhange mit der nationalsozialistischen Machtübernahme entzogenen Vermögenschaften, die zuvor am 1.10.1945 endete, wird bis zum 31.12.1945 verlängert.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: