Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung der Staatskanzlei in Einvernehmen mit dem Staatsamt für Inneres vom 27. Oktober 1945, betreffend die Stellung von Nationalsozialisten unter Polizeiaufsicht (NS-Polizeiaufsichts-VO.)


Datum:31.10.1945
Referenz:StGBlStaatsgesetzblatt für das Land Österreich, Sammlung österreichischer Bundesgesetze von Mai bis Dezember 1945; danach BGBl Nr. 211/1945
Gesetz im Original

Die Verordnung erlaubt es, Personen, auf die § 17 des VerbotsgesetzesDas Verbotsgesetz (VG) (vgl. StGBl Nr. 13/1945) sprach u.a. das Verbot der NSDAP aus und stellte jedes Eintreten für die Ziele der NSDAP unter Strafe. Anwendung findet (besonders schwer belastete Personen), "wenn dies im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung geboten erscheint", unter Polizeiaufsicht zu stellen.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: