Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verfassungsgesetz vom 30. November 1945, betreffend eine Ergänzung der Bestimmungen über den Vermögensverfall


Datum:10.01.1946
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 5/1946
Gesetz im Original

Das Gesetz legt fest, dass jene Vermögen, die "nach dem 13.3.1938, sei es eigenmächtig, sei es auf Grund von Gesetzen oder anderen Anordnungen aus sogenannten rassischen, aus nationalen oder aus anderen Gründen", ihren früheren Eigentümern im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Machtübernahme entzogen worden sind, bei Verurteilungen nach dem Verbots-, Kriegsverbrecher- und Volksgerichtsverfahrens- und Vermögensverfallsgesetz aus dem für verfallen bzw. beschlagnahmt erklärten Vermögen der Verurteilten auszusondern sind.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: