Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung des Staatsamtes für Inneres vom 18. Oktober 1945 über die Bildung und die Geschäftsführung der besonderen Vereinskommission


Datum:13.02.1946
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 42/1946
Gesetz im Original

Mit der Verordnung wird die Zusammensetzung der im Sinne des Vereins-Reorganisationsgesetzes einzurichtenden Kommissionen bei Vereinswiedergründungen normiert. Die Kommissionen setzen sich aus Angehörigen der SPÖ, der ÖVP und der KPÖKommunistische Partei Österreichs zusammen und werden beim Staatsamt für Inneres eingerichtet.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: