Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 18. Jänner 1946, womit das Gesetz vom 10. Juli 1945, St.G.Bl. Nr. 59, über die Überleitung in die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschafts-Überleitungsgesetz) abgeändert wird (1. Staatsbürgerschafts-Überleitungsgesetznovelle)


Datum:30.03.1946
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 51/1946
Gesetz im Original

Das Gesetz novelliert das Staatsbürgerschafts-Überleitungsgesetz dahingehend, dass nun der freiwillige Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates nicht mehr zu einem Verlust der österreichischen Bundesbürgerschaft führt, wenn es sich um einen Staat der Vereinten Nationen handelte. So bekamen jene österreichischen Vertriebenen, die nach ihrer Flucht für die Alliierten gekämpft haben, die Möglichkeit, die österreichische Staatsbürgerschaft wieder zurückzuerhalten.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: