Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 18. Jänner 1946, womit das Gesetz vom 10. Juli 1945, St.G.Bl. Nr. 60, über den Erwerb und Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz) abgeändert wird (1. Staatsbürgerschaftsgesetz-Novelle)


Datum:30.03.1946
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 53/1946
Gesetz im Original

Das Gesetz legt fest, dass Personen, die früher österreichische Staatsbürger gewesen sind und bereits bei Wirksamkeitsbeginn dieses Gesetzes (15.7.1945) in "Armeen der Vereinten Nationen" gedient haben, die Staatsbürgerschaft nicht verloren haben. Dies zielt auf jene Emigranten ab, die in einer Armee der Alliierten gekämpft haben.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: