Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesverfassungsgesetz vom 15. Februar 1946 über die Sicherstellung der für den Wiederaufbau erforderlichen Arbeitskräfte (Arbeitspflichtgesetz)


Datum:18.04.1946
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 63/1946
Gesetz im Original

Das Gesetz erlaubt es, "zur Durchführung dringender, durch den Notstand von Staat und Wirtschaft bedingter Arbeiten der Ernährungssicherung und des Wiederaufbaues" arbeitsfähige Personen unter bestimmten Umständen auf begrenzte Zeit zur Arbeitsleistung heranzuziehen. In erster Linie sind zu diesen Arbeiten Personen heranzuziehen, die in den §§ 4 und 12 des VerbotsgesetzesDas Verbotsgesetz (VG) (vgl. StGBl Nr. 13/1945) sprach u.a. das Verbot der NSDAP aus und stellte jedes Eintreten für die Ziele der NSDAP unter Strafe. (vgl. StGBl Nr. 13/1945) genannt sind (Registrierungspflichtige). Für diese Personen erhöht sich auch die Altersgrenze, bis zu welcher sie zu einer derartigen Arbeitsleistung herangezogen werden können. Ausgenommen von der Arbeitspflicht sind unter gewissen Bedingungen Frauen sowie grundsätzlich Kinder bis 16 Jahre, Kriegsbeschädigte, Geistliche sowie vom Opfer-Fürsorgegesetz (vgl. StGBl Nr. 90/1945) erfasste Personen. Das Gesetz gilt bis zum 31.12.1946.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: