Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 1. Februar 1946 über öffentliche Verwalter und öffentliche Aufsichtspersonen


Datum:15.05.1946
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 75/1946
Gesetz im Original

Das Gesetz hebt das Gesetz über die Bestellung von öffentlichen Verwaltern auf. Die bereits bestellten Verwalter verbleiben so lange in ihrer Stellung, bis die Besatzungsbehörden in jeder Besatzungszone eine Entscheidung über deren Belassung, Vertretung oder Abberufung getroffen haben.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Verweis auf diese Norm in:

Parlamentarische Materialien: