Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 27. Juni 1946, betreffend die Feststellung des Tages, an dem die einzelnen Bundesländer und die Stadt Wien befreit wurden (Befreiungstag)


Datum:29.06.1946
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 89/1946
Gesetz im Original

Die Verordnung legt fest, mit welchem Tag die österreichischen Bundesländer und die Stadt Wien im Sinne der Befreiungsamnestie als befreit gelten. Der Befreiungstag für die Stadt Wien ist der 13.4.1945, der Befreiungstag für alle übrigen Bundesländer ist der 9.5.1945.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Verweis auf diese Norm in: