Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung der Bundesregierung vom 2. Juli 1946 zur Durchführung des § 7, Abs. (2), des Gesetzes vom 22. August 1945, St.G.Bl. Nr. 134 (Beamten-Überleitungsgesetz)


Datum:24.08.1946
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 130/1946
Gesetz im Original

Die Verordnung erlaubt, bei der Besetzung von Beamtendienstposten Ausnahmen bezüglich des Nachweises von besonderen Anstellungserfordernissen zu machen, wenn der fehlende Nachweis "auf die Verhältnisse vor der Befreiung Österreichs von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zurückzuführen ist". In solchen Fällen wird eine angemessen Frist zur nachträglichen Erbringung des Nachweises festgesetzt.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: