Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesverfassungsgesetz vom 15. Jänner 1947, womit das Vereins-Reorganisationsgesetz vom 31. Juli 1945, St.G.Bl. Nr. 102, abgeändert wird (Vereins-Reorganisationsgesetz-Novelle 1947)


Datum:04.04.1947
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 56/1947
Gesetz im Original

Das Gesetz verlängert die Frist, innerhalb welcher ein verbotener oder aufgelöster Verein einen Antrag auf Reorganisation stellen kann, bis zum 30.6.1947.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Parlamentarische Materialien: