Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung der Bundesregierung vom 10. März 1947 zur Durchführung des Verbotsgesetzes 1947


Datum:18.04.1947
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 64/1947
Gesetz im Original

Die Verordnung präzisiert u.a., welche Organisationen als nationalsozialistisch im Sinne des VerbotsgesetzesDas Verbotsgesetz (VG) (vgl. StGBl Nr. 13/1945) sprach u.a. das Verbot der NSDAP aus und stellte jedes Eintreten für die Ziele der NSDAP unter Strafe. 1947 zu gelten haben. Weiters enthält sie Durchführungsbestimmungen über die Registrierungspflicht und die Sühneabgabepflicht.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Verweis auf diese Norm in: