Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 25. Juli 1946, betreffend Abänderung und Ergänzung des Gesetzes vom 12. Juni 1945, St.G.Bl. Nr. 36, über vorläufige Maßnahmen zur Entschädigung der Kriegsopfer


Datum:13.09.1946
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 152/1946
Gesetz im Original

Das Gesetz erweitert den Kreis jener Personen, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Kriegsopfer-Gesetz haben. Ausgeschlossen werden nun auch Personen, die der Waffen-SS angehört haben, sowie Hinterbliebene nach diesen und Personen, die auf Basis des KriegsverbrechergesetzesDie erste Fassung des Kriegsverbrechergesetzes (KVG) (vgl. StGBl Nr. 32/1945) wurde von der Provisorischen Staatsregierung beschlossen. Das Gesetz trat am 29.6.1945 in Kraft. Bereits am 18.10.1945 wurde eine Ergänzung (vgl. StGBl Nr. 199/1945) beschlossen. Für die Ahndung der im Gesetz angeführten Verbrechenstatbestände wurden die Volksgerichte eingerichtet. 1947 wurden das KVG und das Verbotsgesetz mit anderen – Nationalsozialisten betreffenden – Bestimmungen zum Nationalsozialistengesetz (vgl. BGBl Nr. 25/1947) zusammengefasst. (vgl. StGBl Nr. 32/1945) verurteilt worden sind, sowie Hinterbliebene nach diesen.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: